Hallo
ich glaube nicht das die Unterschiede so groß sind, wie gesagt EU Regeln sind alle gleich
und warum hat der hier keine Umrissleuchten, wenn sie Pflicht sind?
ich hab mich mal kurz in Eure Gesetze eingelesen, da steht das gleiche drinn wie in der EU Form
Umrissleuchten vorne ab 1,60 Pflicht, hinten zulässig aber erst ab 2,10 Pflicht
bei uns gibts halt auch noch die alte StVZO, da brauchen sie keine Umrissleuchten, egal wie breit, solange der Hänger nicht mehr als 40 cm über die Leuchten des Zugfahrzeugs steht, eventuell gibts bei euch ja auch noch so ne alte nationale Richtlinie,
ansonsten gugst Du einfach mal bei Euch im KFG §16 nach, da steht alles drinn
die gelben Seitenleuchten sollten schon parallel sein, jede Leuchte hat nen bestimmten Abstrahlwinkel und für jede Leuchte ist auch ein bestimmter Winkel vorgeschrieben in dem sie gesehen werden muß
Beispiel, wenn ein seitlicher Sichtwinkel von 30 Grad vorgeschrieben ist, und die Leuchte schafft 45 Grad,, dann kann sie theoretisch 15 Grad schräg angebracht werden, dann schafft sie immer noch die 30 Grad in die eine Richtung, dafür in die andere Richtung sogar 60 Grad und wäre noch zulässig, wird sie um 20 Grad schräg angebaut, schafft sie nur noch 25 Grad Abstrahlwinkel und wäre nicht mehr zulässig
hoffe Du verstehst was ich meine
Gruß Mani