Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo Stefan


    Zitat

    Wo kommt z.B. die 2125 kg zGG für den Hänger bei der B96 her?


    habs grad nochmal geändert, das sind sogar 2550 maximal die da rein gehören



    2125 wäre die Hälfte vom Gesamtzuggewicht


    da ein Auto maximal das 1 fache anhängen darf


    aber es gibt ja auch echte Geländewagen die das 1,5 fache dürfen


    also ein 1700 kg GW darf dann 2550 kg anhängen, macht die 4250kg


    Gruß Mani

    Hallo


    das ist mir auch ein Rätsel


    Zitat

    ES passt nicht an franz. KLAPPCARAVAN und polnische Baumarkt Anhänger z.B. NEPTUN ! )"


    er hat 4 verschiedene traglasten und bei 2 steht passt nicht, bei den anderen steht davon nichts


    sind aber immer die gleichen Felgen 100er Lochkreis 60 Mittenloch ET0



    also kaufen und passt, wüsste nicht warum es nicht passen soll


    aber am besten vorher mal anrufen und fragen


    Gruß Mani

    Hallo


    Zitat

    Das habe ich mich auch schon gefragt :confused:. Das sieht zwar gut aus, aber auch mir erschließt sich nicht, woher der Halt des Quergurtes kommt.


    das ist eigentlich ganz einfach, durchs Profil und durch die Lage in Höhe der Radnabe


    wen man beachtet wie die Kräfte wirken ist es ganz einfach


    wäre der Reifen glatt und würde man nur eine Schlaufe um den Reifen legen und diese zusammen ziehen würde die nach oben rutschen


    Schlaufe1.jpg
    legt man die Schlaufe aber weiter in die Radmitte und bedenkt noch die Reibung durchs Profil,
    dann würde sie schon deshalb nicht mehr nach oben rutschen
    Schlaufe2.jpg


    nun kommen aber noch die Gurte dazu die ja nach unten ziehen und gleichzeitig die Schlaufe zusammen ziehen


    Schlaufe3.jpg


    und wenn man sich dann vorstellt wie die Zugkräfte verlaufen, dann ist klar warum das hält


    Schlaufe4.jpg


    das ganze geht aber nur wenn der Gurt möglichst nah an der Mitte den Reifen umschlingt



    noch besser sind nur die Dreipunktgurte oder meine Zweipunktversion mit der Radmulde


    10042011401.jpg24012013435.jpg 24012013436.jpg


    das mit der Radmulde geht natürlich nur wenn Stützlast keine Rolle spielt und es egal ist wo das Auto steht



    Gruß Mani

    Ähm, Nö


    das hatten wir doch schonmal


    es zählt was im Schein steht und nicht das tatsächliche Gewicht


    sonst müsste die Polizei jeden auf die Waage zerren um das zu kontrollieren


    das mit tatsächlichem Gewicht war früher beim 3er


    heute heisst es im Gesetz



    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.


    beachte das Wort ZULÄSSIGE, nicht tatsächliche


    ok, in dem Beispiel passt es noch, weil 1,5 und 2 sind 3,5t aber selbst nen leeren 2,05t geht schon nicht mehr


    und mir gings eigentlich um das teilbeladen im Beitrag


    Gruß Mani

    Zitat

    Ich dürfte also an ein Auto das 1,5t zGG. hat einen Anhänger hängen der ein zGG von 2t hat


    nein darfst Du nicht, maximale Anhängelast ist das 1,0 fache zgg vom Zugfahrzeug, beim normalen PKW


    beim "echten" Geländewagen darfst Du das 1,5 fache anhängen, also wenn der 1,5t hat dann darfst 2,25t anhängen





    ich sag ja, das ist nicht so einfach wie manche denken, es gibt viel zu viele Variablen, deswegen kennt sich ja kaum mehr jemand aus


    selbst die :police: haben oft keine Ahnung

    Hallo


    Du kannst es auch anders machen, kein Problem, dann machst halt die Seiten erst rein und dann die Bodenplatte, is im Prinzip egal


    meist wird es halt andersrum gemacht, damit die Bodenplatte ne breitere Auflage hat und da der Winkel ja in der Höhe trägt, also kommt der höhere Steg senkrecht für die Seitenplatte


    deine Version braucht halt fettere Winkel, das ist wieder mehr Gewicht und kostet mehr



    du schraubst ja zuhause auch nicht erst die Schränke an die Wände und legst dann den Teppichboden außenrum


    sondern erst legst das Zimmer aus und dann stellst die Möbel drauf


    Gruß Mani

    Stefan du sprichst immer wieder den D-Wert an


    vergiss den einfach, interessiert kein Mensch, den weiß kein Mensch und keiner kanns berechnen, wenn er nicht vom Fach ist


    jede AHK hat nen ausreichenden D-Wert, sonst würde sie keine ABE bekommen fürs jeweilige Auto


    die Angaben zur zul Anhängelast ausm Schein ist vollkommen ausreichend



    Zitat

    Ich würde sogar die Eingabe der Hängerdaten komplett weglassen


    Super Idee, dann wird die Tabelle ganz einfach zu erstellen


    was darf ich anhängen? siehe Fahrzeugschein unter Anhängelast gebremst/ungebremst, fertig


    ne so einfach isses ja nicht


    und


    Zitat

    Daraus ergibt sich, du darfst den Hänger auch volladen oder auch nicht


    so ne Aussage geht garnicht, weil das nur für alte 3er gilt


    mit B oder BE zählen nicht die tatsächlichen Gewichte, sondern das was in den Papieren steht



    Gruß Mani

    tja gerade hier unterscheiden sich die Meinungen


    ich finde es wichtig, das man jemand darauf hinweist das er nur durch tausch auf Plastik den Drehschemel fahren darf, den er mitm 3er eben nicht fahren darf


    den Fall hatten wir nämlich schon oft hier das die Leute das nicht wissen


    oder sie fahren schon jahrelang schwarz weil sie dachten sie dürfen das, weils der Sohn vom Nachbar ja auch darf, und der hat ja auch nur PKW Führerschein

    Zitat

    Auch spielt es keine Rolle, ob er früher mal einen 3er Führerschein hatte, den er sich auf den neuen EU-Führerschein hat umschreiben lassen.


    doch das spielt eine sehr große Rolle


    mit nem umgeschriebenen Plastikschein hast Du Klassen, die kann ein Neuling niemals bekommen


    und wenn er zb eingibt ein Auto mit 2 Achsanhänger und kl3 dann geht das nicht


    also muß der Hinweis kommen, umschreiben auf Plastik, dann geht es