Hallo
also irgenwie liegen da gewaltige Irrtümer vor
Motorräder müssen erst seit 1988 Bremslicht haben, das stimmt
bei Autos durften sie vor 1981 auch gelb sein und davor reichte auch eins in der Mitte
bei zwei gelben Bremsleuchten hatten die Blinker Vorrang
aber Kraftfahrzeuge mußten schon immer Bremsleuchten haben
die erste offizielle Nachkriegsversion wurde 1952 gültig aber auf basis der Reichszulassungsverordnung von 1937
und in dieser steht
Zitat
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO)
Vom 13. November 1937. (Reichsgesetzbl. I S. 1215
§ 53 Schlußzeichen und Bremslicht
(2) Kraftfahrzeuge müssen ein oder zwei Bremslichter führen, die nach rückwärts eine Verminderung der Geschwindigkeit oder ein bevorstehendes Anhalten anzeigen; das gilt nicht für solche Zugmaschinen in land und forstwirtschaftlichen Betrieben und Arbeitsmaschinen (§ 18 Abs. 2), die eine Geschwindigkeit von 20 Kilometer je Stunde nicht überschreiten können, für Krafträder und Krankenfahrstühle. Bremslichter müssen gelbrot sein, bei Tage deutlich aufleuchten und sich bei Dunkelheit vom Schlußlicht gut abheben. Bei Verwendung von zwei Bremslichtern müssen diese unmittelbar bei den Schlußlichtern, ein einzelnes Bremslicht muß bei dem linken Schlußlicht oder in der Mitte zwischen den Schlußlichtern angebracht werden.
Alles anzeigen
Quelle http://www.blocksignal.de/index.php?w=s7z
lustig ist die Masseinheit für Rückstrahler
Zitat
die Lichtstärke mindestens 0,5 Millihefnerkerzen betragen
kann das jemand umrechnen in IKEA Teelichter?
also ich hab außer bei Motorrädern und LOF nichts gefunden das Autos und Ihre Anhänger keine Bremslichter brauchen, wenn sogar 1937 die schon Pflicht waren, und die erste Nachkriegs STVZO auf der von 1937 basiert und dann immer mehr verschärft wurde, dann kann es nur ein Gerücht sein das Autos das nicht brauchen
Google spuckt jedenfalls NICHTS dazu aus, auch keine Ausnahme, im Gegenteil, auch in allen Oldtimerforen wird geschrieben das sie Pflicht sind
beim Ford T wirds die noch nicht gegeben haben, aber irgendwann kurz danach wurde es eingeführt
das einzige was ich finden konnte, das die vor 1956 keine Bauartgenehmigung brauchten, man konnte also irgendwas was leuchtet anbauen, solange es Heller als das Licht war
Gruß Mani