ja 6 Monate sind gesetzliche Gewährleistung, danach Garantie, so wärs richtig
Beiträge von Der Glonntaler
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ich hab schon alle möglichen Anhänger gefahren
der Algema damals noch mit 8 Zoll Rädchen war von der Straßenlage unschlagbar
und durch die Pendelachse gabs auch keine Nickbewegungen auf die Deichsel, läuft so ruhig wie ein Einachser
beladen war sehr einfach, da ohne Rampen, einfach hochkurbeln rauf fahren runter kurbeln
gehts schwer muß das Auto weiter vor, geht die Kurbel fast alleine passt die Stützlast
der Fitzel hatte den großen Vorteil das er extrem leicht ist, mit 300-350 kg merkst den an nem gescheiten Zugfahrzeug fast nicht
beladen ist auch einfach, die leichten Rampen raus ziehen, Verschluß vorne öffnen und per Hand ankippen
Auto rauf fahren bis er alleine nach vorne kippt, Rampen rein, fertig, einfacher und schneller geht fast nicht
und das ganze ohne komplizierte anfällige Technik, aber durch die Alubauweise etwas teuer, und seit dem sie Algema gehören noch teurer
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die hat doch aufm Campingplatz schon geschwächelt
Tiefenentladung macht jede Batterie platt, wenn das zwei dreimal machst, kannst se entsorgen
achja auch zu der Aussage von Eduard
vollkommen korrekt
ein halbes Jahr gibt der Hersteller Garantie, für die weitere Zeit ist immer der Händler verantwortlich
jede Garantie die über die 2 Jahre geht ist ne freiwillige Sache
und auch wenn die Prospekte immer sagen, Werksgarantie, oder Herstellergarantie, es ist der Händler der die Garantie leisten muß
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ok, ist Werbung, habs mir jetzt genauer angeschaut
aber ich lass den Link mal stehen, weil diese Berechnungsseite ist echt ned schlecht
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glaub ich jetzt noch nicht, sieht eher danach aus als ob mal wieder einer nicht aufgepasst hat
gibt auf den ersten Blick keine Verbindung zwischen den beiden
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Deine alten Amis hatten vermutlich eine Sonderregelung als Ausnahme, da gibt es ja zig Vorschriften.
das waren keine alten Amis, das waren Neufahrzeuge, aber egal
ich sagte ja extra, Stand 90er Jahre, und es kann sein das es heute anders ist, hab mich seit damals nicht mehr damit befasst
und die StVZO wurde seitdem x mal geändert, damals war definitiv hinten nichts Pflicht, nur Vorne
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sind aber verboten, aber das weißt ja sicher
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Hallo
ja die Dämpfer reichen, der entscheidende Satz steht drin, inkl der nötigen Leermasse des Zugfahrzeug
passt also alles
Gruß Mani
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Ohne AHK ist normalerweise eine Abschleppöse vorgeschrieben, das stimmt - bei Amis / Ausnahmegenehmigungen kenne ich mich nicht aus.
das stimmt leider nicht, hinten war und ist keine Abschleppöse vorgeschrieben, NUR VORNE
und Amis muß man normal damit nachrüsten, ich hab das jahrelang gemacht
VIN einschlagen, deutsches Typenschild, Rückleuchten getrennt abgesichert, deutsche Scheinwerfer mit E Prüfzeichen, Abschleppöse vorn, Nebelschlussleuchte
das alles war Pflicht,
für Sicherheitsgurte, Verglasung, Bremsen, Rücklichter und Blinker, wurde "in etwa Wirkung" eingetragen
für die fehlende Scheinwerferhöhenverstellung und das evenntuell kleine Mopedkennzeichen, brauchte man eine Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern, bzw dem Bundesland wo er erstmalig zugelassen wurde
so war das jedenfalls in den 90er Jahren, obs heute teilweise andere Vorschriften gibt ist mir nicht bekannt, bin in der Richtung nimmer aktiv tätig
und weils mir grad einfällt
wir mussten die Amikisten umrüsten, die damals hier stationierten US Bürger hatten viele ihre US Autos mit nach D gebracht, die durften weiterhin mit ihren Sealed Beam Blendgranaten rumfahren, ohne Typenschild, ohne Abschleppöse usw usw
und kein deutscher
wäre jemals auf die Idee gekommen so nem Ami nen Straffzettel aus zu stellen, weil sein Auto nicht den deutschen Vorschriften entsprach, und genauso ist es in A und CH usw, diese Abkommen gelten überall, das was die Össis, Schweizer usw da machen ist reine Abzocke, und rechtlich nicht haltbar, wenn sie einer traut dagegen anzugehen -
das hat mit EU ausnahmsweise nichts zu tun
Diese Abkommen gabs schon immer
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der Martz schaut mir auf den Bildern nicht nach billig aus
Billighersteller verbauen keine Alko Komponenten, soviel zur Qualität
die Frage ist aber was bekommt man am Ende wirklich, wenn die Bilder sich jetzt schon stark von der Ab unterscheiden?
aber wenn er so ist wie auf den Bildern, und auch der Rest passt, (Schweissnähte usw) dann ist das kein schlechter Anhänger
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eigentlich könnte man das ganze in der Schweiz mit nem guten Anwalt anfechten
es gilt nämlich in allen Ländern, das die ausländischen Zulassungsbestimmungen der anderen Länder an zu erkennen sind
bei uns regelt das der 21a der StVZO, wäre das nicht so, würden sich alle Holländer die bei uns mit ihren
zulassungsfreien 750 kg Hopsern rumfahren auch strafbar machen, wegen fahren ohne Zulassung
die dürfen bei uns so rumfahren wie es bei ihnen erlaubt ist, andersrum dürfen wir bei ihnen so rumfahren wie es bei uns erlaubt ist
und solange es bei uns keine andere Regel fürs Abreisseil gibt, können die da drüben genau genommen garnichts machen
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und da du eh nur 80 fahren darfst, wird der Unterschied kaum spürbar sein, wenn dann noch ein bisschen im Windschatten der LKW fährst
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Hallo
Zitat
In den Papieren steht das ich bei Nachrüstung 100 fahren darf.so steht das bestimmt nicht drin, aber wie schon gesagt wurde, stell mal ne Kopie rein, Name usw muß ja ned drauf sein
eigentlich reicht das Textfeld unten, da muß der bekannte Satz drin stehen
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und wo stehst morgen Benny, machst etwa Deutschlandreise?
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die 508er waren ne ganz komische Baureihe
normal war die erste Zahl immer das zGG und die andern beiden die PS
also 5t und 80 PS 2232 war dann 22t 320 PS
nur bei den 5er gabs x Versionen, von 3,5t bis 6t und die gabs sogar mit Druckluftbremse
also richtige Druckluftbremse war das nicht, nur ne luftunterstützte, genauso wie damals bei den 809er
die Radbremsen selbst wurde Hydraulisch angesteuert, nur Federspeicher war mit Luft und die Hydraulik wurde per Luft unterstützt
und es gab auch ein Anhängersteuerventil um eben Druckluftanhänger damit zu ziehen
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Ich hab gestern auch nen Anhalter mitgenommen
er freute sich recht und meinte ob ich da keine Angst habe, er könnte ja der entlaufene Serienmörder sein
aber ich sagte dann zu ihm, das es relativ unwahrscheinlich ist und statistisch sogar fast unmöglich
das es so einen Zufall gibt das zwei Serienmörder in einem Auto sitzen
er war dann den Rest der Strecke sehr ruhig

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Zitat
Nein, die Nummer muss sich ja an der AE befinden, das Zugrohr ist eine andere Sache.
Ähm vergessen das wir von ner Rohrdeichsel reden?
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das ist aber nicht ganz neu, das haben vor einigen Jahren schon mal welche gemacht
kann mich an nen Beitrag dazu hier erinnern, nur wie es damals ausging weiß ich nimmer
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ja die gehen von der ungebremsten aus, ist ja mehr verdient dann

aber a guter Anwalt wird das noch eventuell noch ändern können, man kann ja auch nen gebremsten mit kaputter Bremse ziehen, dann gilt auch der gebremste Wert
aber solche Idioten sollen nur kräftig zahlen, weil für sowas gibts keinerlei Entschuldigung oder Ausrede, das ist einfach dumm, sowas zu machen