naja, wenn der Gurt den Crash gehalten hat, dann wird er beim rumliegen nicht plötzlich reißen, seh jetzt da keine so große Gefahr
außerdem hat er ja bestimmt Sicherheitsschuhe an ![]()
naja, wenn der Gurt den Crash gehalten hat, dann wird er beim rumliegen nicht plötzlich reißen, seh jetzt da keine so große Gefahr
außerdem hat er ja bestimmt Sicherheitsschuhe an ![]()
da bin ich etwas anderer meinung
es gelten(meine meinung) die örtlichen vorschriften
Nein, alle Mitgliedsstaaten haben abweichende Regelungen der Fahrzeugaustattungen gegenseitig an zu erkennen
nur wissen das die wenigsten, deswegen werden Ausländer da gnadenlos abgezockt
vor Gericht hätten sie aber keine Chance, aber wer will schon extra wegen 60 oder 100 Euro Strafe ins Ausland zu nem Gerichtstermin fahren, und das nutzen die aus
Beispiel dazu, wir akzeptieren ja auch das die Franzosen mit ihren kleinen nicht zugelassenen Anhängern über unsere Straßen fahren, da kommt auch keiner auf die Idee von denen plötzlich ne Zulassung zu verlangen, aber andersrum zocken die uns ab
so wie sie jetzt liegen hätte er keine Stützlast gehabt, (minimal hinter der Mitte) aber wie man sieht lagen die ursprünglich noch weiter hinten
ABER: ich gehe davon aus, daß die Ladung nach vorne verrutsch ist.
stimmt, kann man deutlich an den rutschspuren des hellen Kantholz erkennen, geladen wurde es etwa 30 cm weiter hinten
Hallo
bei 4 Felgen sollte doch eine dabei sein auf der man noch was lesen kann, ansonsten ist es doch ganz einfach, schau in dein Fahrzeugschein, da sollte die Größe drin stehen, auch die Felgengröße
dürfte ne einfache Standartfelge sein 5,5 x 15 oder 6x15 ET30, kannst bei jedem Reifenhändler bestellen
auf der 4 Uhr Stellung zwischen den beiden dunklen Rostflecken sieht man ne 8, da steht sicher noch mehr
das dürften 240er IP Träger sein, die haben um die 30 kg pro Meter
mit den Winkeln die noch oben drauf liegen also rund 600 kg geschätzt
der Anhänger auch nochmal sagen wir 800 kg, sind wir bei 1400
der Leon darf bis zu 1600, je nach Typ
dürfte also allein daran gelegen haben das er keine Stützlast hatte und dann noch eventuell bisschen zu schnell war
Deutschland 14000 Fälle 2900 mehr als gestern, bisher 31 Tote davon 11 in den letzten 24 Std
genaue Zahlen hier
Pressekonferenz vom RKI auf NTV
nur der Vollständigkeit halber
ZitatAlles anzeigenSonstige Vorschriften ECE-R48 § 6.11.9
Der Abstand zum Bremslicht muss > 100 mm sein. Die Nebelschlussleuchte
des Zugfahrzeugs kann sich selbstständig ausschalten,
wenn ein Anhänger angekoppelt wird und dadurch dessen Nebelschlussleuchte
eingeschaltet wird.
das war auch schon zu Zeiten der STVO so
das mit den Möbeln liegt daran das diese Klassen heute eben rein für die Landwirtsschaft sind
früher hatte man den 3er oder alten 4er für die kleinen Trecker, und für die großen brauchte man Klasse 2
da heute die Jungs mit 16 aber den schon machen dürfen ist es eben rein auf die Landwirtschaft beschränkt
damit keiner auf die Idee kommt mitm Trecker in die Berufsschule zu fahren, früher ging das
hilft aber nicht wenn dann daheim sitzen mußt
die Straßen sind jetzt schon schön leer, selbst 16-17 Uhr zum Hauptberufsverkehr, keine Staus in München, man kann fahren wie Sonntags wenn alle am See liegen und keiner fährt
Bei Suzuki haben wir die Abschaltung der NSL immer mit einem Öffner Relais realisiert.
bei den Suzuki hast früher IMMER ein Relais gebraucht, weil bei den Kisten die NSL nen dauerplus hatte und per Masse gesteuert wurde, und auf der Dose brauchst aber Plus
dashalb fahren ab und an auch mal alte Jimny rum, wo beim Anhänger aus der NSL nichts leuchtet, die aber immer ![]()
ja das Licht ist super, echt top ![]()
die drei Achsen, naja, da muß für meine Begriffe mindestens eine gelenkt sein
das Ding wird sauber am Zugfahrzeug zerren, wenn es über unebene Straßen geht
und die Streifen beim wenden werden aussehen wie vom 3 Achser Sattelzug, nicht ganz so breit, aber genauso schwarz ![]()
achso nochwas gesehen, ein Problem wirst haben, die innerste Lampe ist doch auch Nebelleuchte oder?
die muß 10 cm vom Bremslicht weg sein, das haut nicht hin bei dir
Da blendet nichts!!!!
Der Anhänger ist viel zu tief....
das wäre dein Wunsch
der Anhänger ist 2m breit, also breiter als dein Auto
die Lampen sind seitlich an der Ladefläche
und da willst du sagen du siehst die nicht im Spiegel?
ja ok, wenn man die Spiegel so einstellt das man in mehr als der Hälfte den Himmel sieht,
dann mag das stimmen, meins wärs nicht
warum nicht, er hat auf seiner Baustelle bestimmt genug zu tun
das befürchte ich auch, naja mir egal, ich bleib eh daheim
Gerhard, lass mich raten, das waren 5 Ladungen, maximal, oder doch nur 4 ? ![]()
Also das Thema hatten wir hier schon oft und wir sind zu dem Ergebnis gekommen das mit dem B
ein Auto mit 3,5t zgg auch einen Anhänger bis 750 kg anhängen darf, auch wenn dadurch das Gesamtzuggewicht bei 4250 kg liegt
hat der Anhänger nur ein paar Kg mehr, z.b. 800, dann darf das Auto eben nur noch 2,7t haben, weil dann die 3,5t Gesamtzuggewicht gelten
Ich war auch der Meinung, und zu was gibts dann den B96? damit man eben auch an 3,5t die 750 anhängen darf, das ist aber nicht der Grund, der Grund ist damit die Ungerechtigkeit 3,5t+750kg erlaubt aber 3,4+850 verboten zum einen ausgeglichen wird, und das dadurch auch viele Wohnwagengespanne wieder fahrbar werden, also z.b. 2,5t Auto plus 1,6t WW, deshalb gibts den B96
und bei der Breite blendet das wunderbar im Rückspiegel, deswegen mag ich vorne keine Leuchten, und wenn dann nur so das ich sie im Auto nicht sehe
was bringen dir so helle Lampen vorne, wenn das Heck nur noch erraten kannst?
aber das merkst schon noch wenn mal in ne dunkle Ecke rangieren mußt
Wird das nicht zu wackelig ?
was soll da wackeln? is doch egal ob eine Seite vom Winkel in dem Spalt sitzt oder ein Flügel vom Scharnier
das muß ja nur das rutschen nach hinten verhindern, damit das Brett nicht aufm Boden fällt