Hallo
ein paar Sachen beißen sich da, aber mal der Reihe nach
Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 4 FZV.
das ist Unsinn, das muß nicht sein, du brauchst kein COC Papier, lass ihn nach §21 STVZO abnehmen, das kostet nur die Hälfte
weigert sich der TÜVtler, geh woanders hin, die STVZO ist immer noch gültig in D, und solange kann man auch Fahrzeuge so abnehmen lassen auch wenn die dir gerne was anderes erzählen, weil se halt mehr verdienen wollen
brauche er jedoch ein Bremsgutachten
nennt sich wie Jay schon sagte und bekommst für ein paar Euro bei der Fa nico.info
Es wäre sicher einfacher sich einen neuen Trailer zu besorgen
so ganz unrecht hat er nicht, es reicht aber auch ne neue Achse, du mußt bedenken das für den Oldtimer nur noch schwierig Ersatzteile bekommst, Bremsbeläge zum selbst aufnieten geht noch, Seile wird schon schwieriger
aber das größte Problem ist die fehlende Rückfahrautomatik die diese Bremse nicht hat, allein deshalb darf er ihn eigentlich garnicht mehr abnehmen als Neuzulassung, weil die Rüfa Pflicht ist, normal darf er ihn nur mit den alten Unterlagen abnehmen und das geht nur nach §14 FZV bzw §21 StVZO
da bleibt dann die Frage, willst du wirklich zum Rückwärtsfahren jedes Mal aussteigen und den Sperrhebel umlegen? und ja nicht zwischendurch mal kurz wieder vorziehen, dann mußt wieder aussteigen und den hebel einlegen? willst Du das?
die Auflaufeinrichtung müsste auch mit ner modernen Standartachse von Knott passen, das kann dir aber NICO sagen, mit der hast mehr freude als mit der Oldi Achse
Gruß Mani