normal mußt da garnix machen, aber keine Ahnung wie des bei den Ösis ausschaut
wie wärs einfach mal eure Gesetze lesen? normal lernt man das sogar in der Fahrschule
bei uns brauchst jedenfalls nix
Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen
du hast ja nur 20 cm über Anhänger, und dem seine Leuchten sind hoffentlich ziemlich weit außen