Hallo Uwe
im Shop sind sie nicht gelistet, gibts aber vermutlich auch für Alko
schick am besten ne Mail an Anhänger24, schreib genau dazu welche Hüllenlänge, welche Bremse, und den Glockendurchmesser, dann kann er Dir die bestimmt besorgen
und auch die Ausgleichsteile, falls das umbauen mußt
Gruß Mani
Beiträge von Der Glonntaler
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Zitat
Und da ich so aufmüpfig bin, knallt mir der Moderator noch eine rein, dass ich meinen schönen Avatar raus zu nehmen muss
1. hat das nix mit aufmüpfig zu tun,
2. knall ich niemandem eine rein, ich hab Dich nur gebeten das Bild raus zu nehmen, und auch den Grund genannt
3. gilt das für alle, hätte ich es nicht gemacht, hätte es Dir jemand anderes geschrieben
egal ob jemand fremde Bilder im Forum einstellt oder als Avatar benutzt, wenn offensichtlich solche Bilder eingestellt werden, werden diese gelöscht, da Anhänger24 keinen Wert drauf legt das er wegen einem User der sich nicht daran hält eine Abmahnung bekommt, so einfach ist das
Gruß Mani
P.S. an Alle
man darf gerne auf andere Bilder verlinken, aber bitte nicht kopieren und hier neu hochladen -
Hallo
sehen tut man viel, zulässig ist nur ein Paar, außer sichtwinkel Ladung usw verdecken die Leuchten teilweise, dann sind auch zusätzliche weiter oben erlaubt
wie Fido schon sagte, in manchen Lampen sind bis zu 3 Birnen drinn, zwei zählen als Rücklicht und die dritte ist offiziell ne Begrenzungsleuchte
aber es sagt in der Regel keiner was wenn zwei einzelne Lampen hinbaust, so das alles doppelt vorhanden ist, so wie man es eben oft bei LKW´s sieht
Gruß Mani -
so Pauschal kannst das nicht sagen
Einzelfahrzeuge/Anhänger maximal 12 m
Sattelzüge geht es bei 15,5 m los, über 16,5 m bei bestimmten Teillängen
Fahrzeuge mit 1 oder 2 Hängern 18m,
nur LKW zur Güterbeförderung mit einem Hänger 18,75m
Gruß Mani -
Richtischhhhh, und ich sag Dir jetzt nicht öffentlich wie er mich genannt hat deswegen
also Thema erledigt oder, auch für Dich -
Hallo Ralph
versuchs mal bei so ner Landmaschinenschmiede, die sind bei sowas flexibler, so nach der Devise
was beim Trekker hält, hält auch beim Hänger,
normale Werkstätten wollen immer gleich alles Neu machen, da mußt sehr viel Glück haben da ne passende zu finden
Gruß Mani -
da wir alle nicht kompetent genug sind, halte ich mich nun raus, auch wenn ich so nen Hänger bauen könnte,
also das Wort hat Walddödel ab sofort, der einzige Kompetente hier
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Hallo
ein Onlineschweisskurs ist schwierig, und das kannst Du auch ned bezahlen
aber lad Dir mal das hier runter, das dürfte helfen
Gruß Mani -
Zitat
aber ich denke schon das die Interprettion, das die stützlast adiert werden kann richtig ist.
wenns so wäre, dann könnte ich ja 3,64 t anhängen, weil ich 140 kg Stützlast hab,
aber ich darf nur 3,5 anhängen
oder anderes Beispiel, der Trecker von meim Bauern, bei dem ich mein Lager hab, darf 32 t anhängen und dabei 8t Stützlast haben
er darf aber ned ein Tandemhänger mit 24 t, der 6 t Stützlast hat und noch nen zweiten Anhänger mit 16 t anhängen, weil dann hätte er 40 t hinten drann und er darf nur 32 haben
seht es endlich ein, die Stützlast kannst vergessen, da wird nix hinzugerechnet
Gruß Mani -
genau so ist es, auch bei Knott haben die kaum ne Wirkung
der kleine Hebel ist gerade halb so lang wie die Schwinge, also auch der Dämpferweg ist nur die Hälfte, und so ne 1300er Achse federt grad mal 2,5 cm ein, zwischen leer und beladen, ich hab das letztens bei meinem getestet und alles ganz genau nachgemessen, werd da bei gelegeheit mal nen neuen Beitrag dazu schreiben, auch mit vielen Bildern -
Rüdiger, schau Dir den Hersteller link an, das macht schon Sinn
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Hallo Kay
da hast aber schlecht gesucht, entweder Du nimmst ne ganz normale Rolle und hängst die per Schäkel ein, dann kann sie sich auch frei bewegen
oder Du kaufst Dir die Originale vom Hersteller der das Patent drauf hat, wird halt etwas teuerer sein
Gruß Mani -
Seid wann haben wir hier Spass?
:D:]:)
Also Hr, Fr, Fraulein Schmalen
den andern Hänger hat ja bestimmt auch jemand gebaut, also entweder Tante Google fragen wer sowas baut, oder selber bauen
da Du den Aufbau anscheinend selber bauen willst, brauchst Du nur ein Fahrgestell, besser gesagt den Unterbau, was Achsen Auflaufeinrichtungen und Zugdeichsel so kosten, kannst hier nachschaun, das meiste bekommst aber hier im Anhänger24 Shop günstiger
für Dein Vorhaben wäre eventuell ne höhenverstellbare Deichsel am besten, da die wenn aufm Standplatz bist hochklappen kannst, so das niemand drüber stolpern kann
wenn Dir ein fahrfertiges Fahrgestell bauen lässt, auf das dann Deine "Dose" draufschrauben kannst, mußt ungefähr mit 2500-3000 € rechnen, aber die meisten werden Dir 3500 - 5000 € abknöpfen wollen, wenn mit solchen Sonderwünschen daher kommst, also brauchst jemand der das zu normalen Preisen macht, oder auch selber bauen, dann kommst mit etwa 1800 € an Material hin
Gruß Mani -
Hallo
ZitatAuf dem Foto sieht man den schwarzen Längslenker. Der federt IN der Achse, die Achse selber bleibt starr
das ist ja toll, das hätte ich jetzt nicht gewusst
:D:p=):)
Sorry Stephan, aber da kann nichts dämpfen, die Dämpfer haben nur Alibifunktion, ich habs Dir mal aufgemalt, vielleicht verstehst es dann
der Dämpfer bewegt sich fast parallel mit der Schwinge, nur durch das, das er etwas länger ist ergibt sich überhaupt ein Weg, wenn er direkt über dem Drehpunkt der Schwinge wäre, würde er sich nur rauf und runter bewegen wie die Schwinge auch, die ändert ja ihre Länge auch nicht
bei 4 cm Einfederung, das ist ungefähr der Unterschied zwischen leer und voll beladen, beträgt der Weg am Dämpfer gerade mal ungefähr 1 cm
beim normalen fahren, federt die Schwinge maximal 1 cm, das bedeutet der Dämpfer bewegt sich 2,5 mm, Super Arbeitsweg oder?
ich weiß Du glaubst das nicht, dann probiers aus, miss den Abstand Auge zu Auge am Dämpfer im Leerzustand, dann belade den Hänger und miss nochmal, Du wirst sehen ich habe recht
in der Zeichnung habe ich die Länge vom Dämpfer extra nicht geändert, damit man den Versatz am Auge erkennt, soviel Arbeitsweg hat der Dämpfer, also so gut wie nix
ein Trost hab ich für Dich, das ist bei fast allen Hängern so, nur Westfalia hatte die Dämpfer so wie auf dem dritten Bild, da hatten sie wirklich einen Wert, aber sonst ist der Nutzen überall fast Null
Gruß Mani -
per PN kannst keine Fotos schicken, stell es hier rein, dann sehen es alle
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schätze das soll so ne rollende Coladose oder was ähnliches werden
warten wir mal ab -
an diese Regelung haben sich fast alle Bundesländer angeschlossen, angeblich soll aber z.B. Hessen und auch einige der neuen Länder sich nicht drann beteiligen, trotzdem geplant war das sich alle Länder an diese Regelung halten
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Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.
Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:- Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt, - Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
(auch mit Anhänger), - selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.
Hinweis:
Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren. - Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
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nein, wurde im Frühjahr eingestellt
ob der Nachfolger kommt weiß noch kein Mensch genau, offiziell Nein, aber es gibt Gerüchte das er doch kommen soll, bis jetzt gibts den nur bei den Scheichs