Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo

    kannst rückwärts fahren ohne das er bremst oder nen Sperrhebel einlegen mußt? dann hast ne Rüfa, ansonsten wirds eventuell schwierig

    Du mußt ja keinen Neubau draus machen, sondern machst ja nur einen Umbau, aus WW wird Anhänger offener Kasten, Abmessungen und Gewichte ändern sich und das wird alles im Brief eingetragen, dann gehts auch ohne Rüfa, allerdings würde ich sicherheitshalber vorher mit dem TÜVtler nochmal sprechen, manche machen nen Umbau draus, manche sagen das ist ein Neubau, auch wenns keiner ist

    achja, wieso Auflaufweg zu gering? hat der ne Peitzbremse, dann hatte der vermutlich mal wieder keine Ahnung, bei der gehört das so

    Gruß Mani

    Hallo

    so schlimm ist das nicht mehr mit den Reifen, und die müssen auch nicht mehr unbedingt eingetragen sein, das interessiert heute niemanden mehr was da im Schein steht, weils eh oft nicht überein passt

    eine Umrüstung von den Schubkarrenreifen auf normale Reifen würde ich aber auch eintragen lassen, kann ja nicht schaden und ist reine Formsache

    Gruß Mani

    Hallo Du namenloser Geisterreiter

    Die Frage ist so eigentlich nicht zu beantworten, ein Bild wäre viel besser wie diese Zeichnungen, was ist das für ein Rahmen?

    einfaches U Profil, sprich Baustahl, sind es Rahmenteile ab Werk, eventuell auch mit so Ovalen Löchern usw usw

    wie ist die Deichsel jetzt drann befestigt, ist das ein Teil oder ist die Deichsel seitlich oder drunter angeschraubt, das alles macht große Unterschiede über die Art der Reparatur

    wenn die Holme einfach U-Träger sind, dann einfach die gerissene Stelle schweissen und fertig, oder komplett tauschen und Deichsel wieder drann schrauben, kann aber auch so ein Normfahrgestell sein, da darfst dann nix drann machen, wenns ein ganz normaler Rahmen ist, dann kann die brutzelei vom Vorgänger auch in Ordnung sein, auch wenns vielleicht ned so schön aussieht

    also mach mal ein paar gescheite Bilder, dann kann man mehr sagen

    Gruß Mani

    C1E ist ja höher als BE, also noch besser

    brauchst halt im Auto nen Kompressor und nen Umbausatz damit die Druckluftventile angesteuert werden, kein billiges Vergnügen

    Gewicht kommt halt drauf an, Anhänger darf maximal das 1,5 fache vom zGG des Zugfahrzeugs haben plus Sattellast, weil die ja das Zugfahrzeug belastet

    Sponsor mußt Dir selber suchen :)

    wenn mehr über Druckluftanlagen wissen willst mußt mal bei den Nachbarn suchen, dort gibts das viel öfters als bei uns, In D kenn ich nur noch eine Firma die das macht

    Gruß Mani

    Dann möchte ich Dir hiermit als zweiter


    HERZLICH GRATULIEREN!!!


    Das liest sich ja wirklich genial - super. Freu ich mich, echt.


    Die Bilder sind klasse...sowas darf man doch nicht vergessen ;)
    Geilomatus! Dann hau mal rein, daß das Ding zum Treffen fertig ist *ggg*

    hab ja gesagt Du schaffst das
    (meine Worte)

    Gruß Mani

    Also beim Auto weiß ich es ganz sicher das der TÜV nicht verfällt oder rückdatiert wird, mein Spezl hat ein Autohaus und da gabs mal ne zeitlang Autos die über zwei Jahre alt waren, die brauchten damals dann alle ne Ausnahmegenehmigung weil sie sonst wegen der Abgasregelung nicht mehr zulassungsfähig waren, weil sie keine Euronorm hatten aber ansonsten wurden die ganz normal zugelassen

    bei Eigenbauten kann es möglich sein, werd mal nachfragen

    Gruß Mani

    Hallöchen

    Zitat

    ich habe es damals noch mit 7.5 Tonnen gelernt,



    wie schön das unsere Gesetze ständig geändert werden, also mit den 7,5 t das hab ich noch nie gehört, in welchem Jahrhundert soll diese Regelung gewesen sein? in meim Fahrschulbuch Kl2 steht noch 2,8 t, das ist von 1984 oder 85, da hab ich mich also auch geirrt, ein Golf mit LKW Zulassung darf also überholen, und ich hab halt auch noch die Regel im Kopf, das alles was über 2,8t ist, ist ein LKW, wenns kein PKW oder Bus ist

    das des jetzt auf 3,5t erhöht wurde war mir auch neu, aber von 7,5 hab ich noch nie was gehört, aber kann schon sein das das irgendwann mal so war

    aber das VW Bus mit Hänger dem Sonntagsfahrverbot unterliegt ist immer noch so, wenn er LKW Zulassung hat, allerdings gibts da jetzt auch seit ner Zeit schon Ausnahmeregelungen bis 3,5 t, wenn der Hänger für Freizeit oder Sportszwecke ist

    Gruß Mani