Hallo Ralph
ich weiß nicht was da so schwer zu verstehen ist
ein Hänger hat ein bestimmtes zGG, um damit 100 fahren zu dürfen, muß das Auto ein bestimmtes Leergewicht haben, je nach Hänger gelten die Faktoren 0,3 0,8 1,0 1,1 oder 1,2
wenn ein Hänger von seiner Bauart her für 100 km/h tauglich ist, dann darf man damit auch Werbung machen, dafür das das Zugfahrzeug eventuell zu leicht ist kann ja der Anhängerhersteller bzw Verkäufer nichts, dann mußt Dir halt das passende Auto kaufen
Zitat
Ich werde auch der Einzige sein, der zu dumm ist, diese Regelungen zu verstehen.
Die werben damit, dass man die 100er Zulassung für diesen Anhänger bekommen kann, unterlassen es aber zu erwähnen, dass nur ca 10% der PKW (wenn überhaupt) diesen dann auch legal mit 100km/h fahren dürfen
tröste Dich, Du bist nicht der einzige der es nicht auf anhieb versteht
verklagst Du deinen Supermarkt auch, weil er Milch verkauft, aber manche Leute ne Allergie haben? und der Supermarkt nicht darauf hinweist?
Siehste, deshalb muß sich jeder selbst informieren was er darf und was nicht
links dazu findest im Netz genügend, leider sind aber auch viele falsch
offizielle sind die StVO §18 9 Ausnahmeverordnung oder auch die Seiten vom TÜV
oder einfach hier dem Forum glauben, wobei auch hier ab und zu mal falsche Aussagen auftauchen, die aber schnell korrigiert werden
Gruß Mani