wo steht im §35 das privat Autos Sonderrechte haben? das wäre ja ganz was neues
selbst Einsatzfahrzeuge haben die nicht immer
Blaulicht und Martinshorn aus, Teilnehmer im Strassenverkehr wie jeder andere auch, keinerlei Sonderrechte.
nur Blaulicht an und es passiert nichts, dann ist alles ok.
nur mit Blaulicht ist NIEMAND verpflichtet dem Blaulichtfahrzeug freie Bahn zu schaffen
Blaulicht allein, normal nur zur Absicherung
Fahren im Verband: erstes Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, alle weiteren Fahrzeuge nur noch Blaulicht, da darf sich auch kein Zivilist reindrücken
Blaulicht und Martinshorn an
die anderen Verkehrsteilnehmer sind jetzt verpflichtet dem Einsatzfahrzeug freie Fahrt zu schaffen, heisst: Platz machen!
Trotzdem dürfen Einsatzfahrzeuge auch nicht einfach so blind über kreuzungen düsen, wenn dann was passiert ist der Fahrer des Einsatzfahrzeuges mit dran, wenns ganz blöd läuft sogar voll haftbar
Aktueller Fall
Bekannter wird von zwei Polizei Autos überholt, lässt diese ordnungsgemäss vorbei und fährt dann brav weiter,
aus einer Seitenstrasse kommt ein drittes Polizei Auto nur mit Blaulicht ohne Sirene um den andern beiden zu folgen, er kann nicht mehr bremsen und fährt der Polizei voll in die Seite
Ergebnis
Polizei zahlt Schaden, Schmerzensgeld Verdienstausfall usw. weil ohne Martinshorn gefahren und somit keine Sonderrechte hatte