Beiträge von Turbo-Peter


    sooo würde ich das nicht sagen mani.. aber ich basteln gern und habe gern was anderes als andere ;)
    is 100%ig unterwegs... ich guck dann mal wo der vogel steckt



    Wenn das ganze in der Buchführung unter der spalte Hobby abgeheftet wird ist das die richtige Einstellung.


    Wenn das aber nur alle paar male vorkommt, würde ich die einfache Variante bevorzugen. Noch eine Möglichkeit wäre es, am Anhänger das hintere ende ein paar Grad anzuschrägen.


    fido, wird auf jedenfall in der spalte "hobby" angeheftet.
    ich transportiere 90% tiefergelegte karren und ca. 1 mal die woche einen polo, der extrem tief is wo ich immer noch ne rampe auf die rampe anlegen muss...



    werde morgen mal mit nem bekannten vom tüv drüber sprechen was er sagt

    Grad gesehen: den Drehpunkt kannst du nicht an die Deichsel legen. Die Deichsel muss mit dem Rahmen starr verbunden sein. Dann kannst du am Rahmen einen Drehpunkt anbauen. Der liegt aber dann nach dem hinteren Rad.
    Die Möglichkeit, die du zeigst, sind Spezial- Konstruktionen ,für die du keinen TÜV ,machen kannst. Solche Systeme gibt es unter anderem von Eder oder Fitzel und sind etwa 50 Kilo leichter als normale Kipp- Autotransporter. Mein Algema hat dieses System, ich finde es unschlagbar.


    Gruss Ruddi


    bist du dir sicher das da mittn tüv nix zu machen is? und ich mein.. er hat ja tüv.. kann ja sein das ich ihn damals schon so gebaut und vorgeführt hatte :angel:


    beim drehschemel (eigenbau ala mani & gerhard) isse ja auch nicht starr verbunden sondern kann schwingen

    hey leute,


    bin sehr zu frieden mit meinem trailer, habe seit er angemeldet ist ca. 6000km pannenfrei zurück gelegt und schon so manche karren transportiert....


    nun hatte ich letzte woche ne karre da bin ich nicht mal mit 3m auffahrrampen über den "huckel" gekommen. also anhänger abgehangen und stützrad ganz hoch gedreht so das er praktisch gekippt war.




    nun meine frage: könnte ich den so umbauen wie auffn bild? praktisch das ich nur die deichsel "kippen" kann? entlastet AHK und er is tiefer/kippbar...


    wie lässt sich das am besten umsetzen?


    gruß peter


    edit: so iwie würde das dann ja mal aussehen....

    Mit einem Quad sollte es Passen. Wenns eng wird kannste das boot auch hinten überstehen lassen. Bis 1m ist das gar kein Problem.


    Gegengewicht geht natürlich auch. Ich bin immer sehr für einen Wassertank, da man hier äußerst flexibel ist. Aber am besten ists halt ohne...


    Und mit dem Boot: Warum so kompliziert? kann man das nicht einfach mit 2 man ins Wasser werfen? Ich meine 55kg... Wenns nicht so unhandlich wäre ginge das auch alleine...


    sehe ich auch so.. aber vllt is er ja mal alleine unterwegs oder mit freundin, wer packt dann an???

    interessante fragen zum anhänger wären dabei...


    heißt es also, wer ab 19.1.13 den B führerschein macht darf automatisch große anhänger ziehen wo immo BE erforderlich is?


    darf jetzt der normalo der immo nur nen B hat ab 19.1. automatisch große ahänger ziehen? oder kann er nächstes jahr auch noch den zusatz bE nachmachen?




    dann gibt es beinen b96 und einen BE, wo is der unterschied??



    peter

    Neue Führerscheinklassen ab 19.01.2013

    Durch die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen
    teilweise neu geregelt. Diese Neuerungen treten zwar erst am 19.01.2013 in
    Kraft, mussten aber nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG bis
    spätestens 19.01.2011 in nationales Recht umgesetzt sein. Folgende Änderungen sind
    dabei von praktischer Bedeutung:

    1. Befristung der Führerscheindokumente
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden,
    werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige Frist von längstens 15 Jahre befristet.
    Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig
    umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung
    verbunden.
    Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig
    umzutauschen. Damit wird die durch die Richtlinie längst mögliche Umtauschfrist ausgenutzt.

    2. Kein Einschluss der Leichtkrafträder Klasse A1 in die Klasse B
    Die Richtlinie eröffnet zwar die Option für die Mitgliedstaaten, dass diese für das Führen
    von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen können, dass Leichtkrafträder (A1)
    unter die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) fallen. Der deutsche Gesetzgeber hatte sich bereits
    in der Vergangenheit dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit
    nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung,
    eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung
    und Prüfung durchzuführen.
    Der Gesetzgeber hat es nach einer kontroversen Diskussion letztlich abgelehnt, die Berechtigung
    der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit klasse B zu
    verknüpfen.

    3. Einführung der Klasse AM
    Mit § 6 Abs. 1 FeV wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst
    zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit
    einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum
    bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen
    M und S.
    Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird in § 10 Abs. 1 FeV auf 16 Jahre
    festgelegt; die zwischenzeitlich angedachte Absenkung auf 15 Jahre wurde aus Gründen
    der Verkehrssicherheit verworfen.

    4. Änderungen in Klasse A1
    Die bisherige Definition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung
    von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis
    von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Die 80 km/h-
    Begrenzung für 16- und 17-Jährige im Inland entfällt.

    5. Einführung der Klasse A2
    Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung
    von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2
    kW/kg.

    6. Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen
    Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter gestärkt.
    Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält
    leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse
    Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den
    Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine
    theoretische. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken
    Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

    7. Neuregelung für Trikes/Krafträder mit Anhänger
    Während nach dem derzeit geltenden Recht eine Fahrerlaubnis der Klasse B für dreirädrige
    Krafträder ausreichend war, schreibt die Neuregelung für das Führen von Trikes
    ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor. Das Mindestalter hierfür wird
    bei 21 Jahren angehoben. Außerdem darf nach den Vorschriften der Richtlinie darf mit
    der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein
    Anhänger mitgeführt werden.
    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen
    weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen. Auch die bis zu diesem Datum erteilten
    Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen weiterhin nach dem Grundsatz des
    Besitzstandes zum Führen von Anhängern.

    8. Einführung der Schlüsselzahl 96
    Die „Anhängerregelung“ wird wesentlich vereinfacht. Ab 19.01.2013 wird beim Mitführen
    eines Anhängers auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: Bis
    3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine
    Fahrerlaubnis der Klasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine Fahrerschulung zu absolvieren,
    die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert ist (§ 6a FeV).

    9. Weitere Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen
    Für Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen (Klasse BE), wird die zulässige
    Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als
    3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.
    Die „Anhängerregelung“ bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern)
    wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen
    bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr
    als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg
    nicht übersteigt; auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der
    Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an. Das Mindestalter
    wird für die Klassen C und CE auf 21Jahre festgelegt.
    Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es künftig nicht mehr auf die
    Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt
    und gebaut ist . Die Klasse D1 wird außerdem auf eine Länge von höchstens 8 m
    beschränkt. Bisher ist die Fahrerlaubnis D1 ausschließlich begrenzt auf die Anzahl der
    Sitzplätze und damit – bis auf das zulässige Gesamtgewicht - weitestgehend unabhängig
    von der Anzahl an Stehplätzen. Damit hätten in einem Klasse D Kraftomnibus so
    viele Sitzplätze ausgebaut werden können, dass dieser fahrerlaubnisrechtlich zu einem
    D1 Kraftomnibus wird. Der Fahrer könnte damit so viele Personen transportieren wie im
    Klasse D Kraftomnibus abzüglich der ausgebauten Sitzplätze. Um dies zu verhindern,
    wurde nun die Anzahl der Personen begrenzt, unabhängig ob der Transport auf Steh oder
    Sitzplätzen erfolgt. Das Mindestalter der Klassen D und DE wird auf 24 Jahre festgelegt.
    Stand: 17. Januar 2011

    Quelle: ADAC

    Danke :)



    Mal schauen wie ich das löse, vielleicht find ich noch etwas, womit man die Vierkant von ihnen schützen kann ... so Hohlraumkonservierungsmäßig irgendwas...
    :)


    hab in den ecken genau so ein 4-kantrohr wie du. ich habe unten 12mm loch gebohrt, innen angesenkt die löcher, zugehalten, einmal voll gefüllt mit brantho korrux 3in1 und dann austropfen lassen