Hallo Michael,
ist die Feldküche schon da? Zeig doch mal Bilder!
Gruß
Peter
Hallo Michael,
ist die Feldküche schon da? Zeig doch mal Bilder!
Gruß
Peter
Hallo,
ist das ein "Flader" (Jöhstadt)?
Gruß
Peter
Hallo,
ich wäre evtl. an der "selbstkonstruierten" Auflaufeinrichtung interessiert. Keine Sorge, kommt so nicht zum Einsatz, nur für Ersatzteile.
Preisvorschlag mit Versandkosten gern per PN.
Gruß
Peter
Hallo,
den Hersteller gibt es ja noch ---> http://www.alf-fahrzeugbau.de/
Ich würde da einfach mal anrufen.
Gruß
Peter
Hallo,
im Link ist dann mal eine ziemlich konsequente Lösung zu sehen:
http://drk-deisslingen.goracer…r_sind_wir/feldkueche.htm
Gruß
Peter
Hallo zusammen,
spielt Geld keine Rolle?
Es gibt 3 oder 4 unterschiedliche Zahnkränze. Ich bräuchte mal die Angaben zu Bolzendurchmesser, Zahl der Zähne und Außendurchmesser des Zahnkranzes.
Gruß
Peter
Hallo Michael,
das gleiche Problem hat mich bislang vom Kauf dieser Feldküche abgehalten.
Auf diese Lösung wäre ich nicht gekommen, weil diese Auflaufeinheiten eigentlich anders herum montiert werden.
Kaufen kann man die noch; aus Lagerbeständen oder gebraucht.
Wichtig wäre zunächst, welche Bremsen in den Achsen verbaut sind. Sind Typenschilder auf den Bremsankerplatten? Dann könnte man eine Auflaufeinheit finden, die dazu passt. Billig wird das nicht.
Gruß
Peter
Hallo zusammen,
ich kenn die Geschichte mit Wohnwagen. Haben die sogar abgehängt und übernachtet. Die Schranke hat es dann beim rausfahren nicht kapiert. Und da die nicht geklemmt war, hat´s die ganze Halterung mitgerissen.
Nach einigem hin und her hat die Haftpflichtversicherung des PKW bezahlt!
Ich würd´s nicht machen!
Gruß
Peter
Hallo,
gestern hab ich ihn mit französischem Kennzeichen übergeben. Er lief prima hinterher, man hat ihn kaum gemerkt.
Naja, wird er halt in seinem 50. Lebensjahr französische Straßen kennenlernen
Gruß
Peter
P.S.
Fragen aus Frankreich werden hier nicht auftauchen!
Hallo,
die Zulassungsstelle sagt, ich darf einen französischen Anhänger ziehen. Mal sehen, wann ich zum erstenmal von der Rennleitung rausgewunken werde.
Ich halte euch auf dem laufenden!
Gruß
Peter
.. und für Anhänger bis 750 kg braucht man in F auch nix.
Gruß
Peter
Hallo,
das Übersetzungsprogramm kann Spanisch nur in das Englische übersetzen.
Und von da nach Deutsch bringt kein vernünftiges Ergebnis mehr!
Aber was sucht er nun für ein Teil, einen Dämpfer?
Gruß
Peter
Hello.
I have doubt with the articles 338121 and 338122. There look like the same and not which is the two the correspondent whom I have to be able to replace it.
In my trailer it appears "TYP GSA 1,5/1 AUSFUHRUNG B1" for what I believe that there can be 38122 the correct model that I must replace.
They might clarify the differences to me between "Stoßdämpfer Grau GSA1.0 GSAR1.0 kurz" and
"Stoßdämpfer Grau GSA1.5 GSAR1.5"?
Thank you very much.
Hallo,
der Besuch bei der Polizei steht noch an. Ich wollte allerdings vorbereitet sein und hier mal die Meinungen hören.
Das mit der Steuer ist kein Thema mehr. Der Anhänger wäre in Deutschland steuerbefreit. Es handelt sich um eine Anhänger-Arbeitsmaschine.
In Frankreich erfolgt die "Zulassung" folgendermaßen: Der Eigentümer nimmt die Zulassung seines Zugfahrzeugs und besorgt sich damit ein "drittes" Kennzeichen. Dieses ist, damit es nicht zum Wechselkennzeichen wird, am Anhänger festzunieten.
Ich habe also einen Anhänger mit einem originalen zugeteilten französischen Kennzeichen mit meinem deutschen PKW zu ziehen.
Bei Satterlaufliegern sieht man auch gelegentlich, dass die eine andere "Nationalität" haben als die Zugmaschine.
Gruß
Peter
Hallo zusammen,
jetzt habe ich mal eine Frage, zu der mir die Suche im Internet keine abschließende Antwort geliefert hat.
In Frankreich sind Anhänger bis 750 kg zulassungs und versicherungsfrei.
Wie würde sich denn eine Benutzung durch ein deutsches Zugfahrzeug bei Einsatz in
a) Deutschland
b) Frankreich
darstellen?
Das Internet spuckt folgendes aus:
Die Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG für ausländische Pkw und Anhänger werden durch eine Vielzahl von bilateralen Verträgen und so genannten Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt bzw. überlagert, die nach § 15 I Nr. 7 KraftStG mit zahlreichen Staaten vereinbart worden sind. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht hat deshalb bei der Behandlung von ausländischen Fahrezugen nur noch eine geringe Bedeutung.
Nach diesen Gegenseitigkeitsabkommen sind Kfz und deren Anhänger, die im Gebiet einer Vertragspartei zugelassen sind und zum vorübergehenden Aufenthalt in das Gebiet der anderen Vertragspartei gelangen, von den Steuern und Abgaben befreit.
Als "vorübergehender Aufenthalt" gilt (wenn nichts anderes fixiert wurde) ein Inlandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tag des Grenzübertritts (vgl. auch § 5 IntVO). Die jeweils vereinbarten Fristen beginnen jedoch nach jedem - auch nur kurzfristigen - Grenzübertritt erneut zu laufen.
Mit Frankreich besteht seit 1970 ein solches Gegenseitigkeitsabkommen, wonach ein Pkw und auch Anhänger für 1 Jahr steuerbefreit sind (BGBL 1970 II, S. 1317). Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug (den Anhänger) benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug (der Anhänger) von einem Inländer oder Ausländer benutzt wird.
Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen v. 18.05.1956 (BGBL 1960 II, S. 2397; 1961, S. 837, 922; 1983, S. 658; 1994, S. 446) überlagert. Deutschland und Frankreich sind Vertragsparteien dieses multilateralen Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im Internationalen Verkehr. Auch hiernach wird für die Benutzung von Fahrzeugen zum "privaten Gebrauch" und den "vorübergehenden Aufenthalt" Steuerbefreiung gewährt, wenn das Fahrzeug in einem anderen Vertragsstaat des Genfer Abkommens zugelassen ist. Auch das Genfer Abkommen kennt bei der Steuerbefreiung keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt (egal ob Inländer oder Ausländer).
Zitat Ende!
Also schon mal kein Steuervergehen. Aber was ist mit Zulassungsverstoß und Haftpflicht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst?
Gruß
Peter
Hallo,
und jetzt habe ich ihn verkauft. Hoffentlich kommt er in gute Hände!
Gruß
Peter
Hallo Vash,
falls noch Interesse besteht, kann ich mal suchen gehen!
Gruß
Peter
Hallo Zenica,
an dem ganzen hängt ja noch der Stoßdämpfer dran. Das hintere Auge des Stoßdämpfers ist mit einem Bolzen oder einer Schraube, die quer durch das Zugrohr geht, fixiert. Die muss auch noch raus, sonst kann man das ganze nicht nach vorn ziehen. Evtl. ist diese Schraube schon unter dem Aufbau verborgen.
---> https://anhaengerforum.de/forum/thread/1871
Gruß
Peter