Hi,
wie wäre es mit der Anmeldung eines Schaustellergewerbes und dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmgenehmigung für überbreite Schaustelleranhänger?
Die gilt dann 3 Jahre und wenn man es so beantragt, auch für alle Bundesländer Deutschlands.
Irgendwo wird sich doch ein altes Kinderkettenkarussel auftreiben lassen.:)
Bis drei Meter beite ist kein Begleitschutz notwendig.
Gruß
Peter