Hallo,
einfache Antwort:
Wenn in den Papieren des SUV eine Anhängelast ungebremst von mindestens 950 kg eingetragen ist, kann der Anhänger unbeladen angehängt werden.
Bei dieser Berechnung gehen 100 kg als Stützlast an das Zugfahrzeug, wenn es 100 kg Stützlast tragen darf.
Oder sehe ich das mit der Stützlast falsch?
Der SUV sollte zulassungsrechtlich ein LKW sein und die AHK müsste mit einer entsprechenden Anhängelast ungebremst bis 30 km/h eingetragen werden. Das macht wahrscheinlich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für diesen gesamten Zug erforderlich.
Gruß
Peter