Ah,
Du hast also vor Dein "Unternehmen" privat zu erledigen. Das hat das Finanzamt immer gern.
Im Rahmen der Selbstanzeige kannst Du das dann aber berichtigen, zahlst dann innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid Deine Steuer + 100% Strafe.
Und ohne Gewerbeanmeldung -> keine Betriebshaftpflicht -> keine Vergünstigung bei Einkauf von Fahrzeugen und Ersatzteilen.
Punkt 5 ist nun mal Gesetz - hab ich nicht gemacht. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge gehen jährlich zur HU. Und genau hier liegt einer der Wettbewerbsvorteile weshalb ein gewerblicher Vermieter einen anderen Vermieter abmahnen kann der seine Fahrzeuge nicht als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug angemeldet hat. Gibt es bereits Gerichtsurteile zu die man nachlesen kann.
Die Gebühren der HU richten sich nach dem Typ Anhänger, Gesamtmasse, gebremst oder ungebremst. Den angegebenen Kurs habe ich letzte Woche bei der Dekra für einen 2,0t gebremsten Pferdeanhänger gezahlt.
Wenn Dich Punkt 9 nicht stört bist Du der Richtige für´s Vermietgeschäft - Du wirst noch feststellen warum.
Punkt 12 ist an einem Beispiel einfach zu erklären: bei einer Vollkasko mit 1500 € Selbstbeteiligung zahlt man min. 600 € im Jahr. Wenn Du 60x vermietest mußt Du 10€ aufschlagen und bei einem Anhängerwert von 2500 € (Autotrailer einfach) lohnt das nicht. Und als Existenzgründer mit neuen Anhängern anzufangen ist ein hohes Risiko - was man natürlich versichern sollte. Aber da mußt Du erst mal ewig vermieten bis was für Dich übrig bleibt.
LG