Hallöle,
vielleicht hilft Euch das hier weiter: https://www.bav.de/service/oef…fahrzeug-durchsetzen.html
Wer ohne Eintrag im Fahrzeugschein vermietet kann von Mitbewerbern zur Unterlassung aufgefordert werden.
Und das sollte man auch tun.
Gesetze gibt es ja nicht umsonst.
Meine Vermietanhänger sind alle als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen. Und gehen jährlich zur HU. Das sollte der Prüfingeneur auch wissen. Ebenso wie die Zulassungsstelle.
Grüße
Andrea