Da gibts doch noch viel mehr davon .....
In der Schweiz darf man nur mit Anhänger fahren, wenn das Zugfahrzeug Allrad hat oder breiter ist als der Anhänger....... ausser bei Sport- Anhängern. Da kenne ich Leute, die sich am Mercedes- Kastenwagen am Dach hinten seitliche Metallbügel angebracht haben und dann da jeweils eine Positionslampe montiert haben. Das würde dann vom TÜV als neue Breite (jetzt 250cm) in die Papiere eingetragen und damit durfte er dann auch den Autotransport- Anhänger ziehen. Ich kenne LKW`s, die haben seitlich an der Pritsche dicke (ca. 5cm) Gummileisten montiert und eingetragen, um das Zugfahrzeug zu verbreitern, damit sie mit Anhänger in die Schweiz dürfen.
Im TV war schon mehrfach ein Bericht, dass es in Österreich ein Stück Autobahn gibt, die man auf ein paar Hundert Meter befahren MUSS, um zurück nach D. zu kommen. Dazu müsste man aber ein Pickerl haben. Da aber die Touristen meinen, dieses kurze Stück ginge auch ohne Pickerl, hat man dort die Polizei stationiert, um alle raus zu fischen. Die Strafe war empfindlich, glaube 140.-€ und das Pickerl hast auch noch bezahlen müssen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich muss die Polizei nicht messen, die darf schätzen, jawoll. Da hab ich mir gesagt, Österreich nein danke, nie wieder.
Gruss Ruddi