Hallo,
ich habe heute ebenfalls (oh, war schon gestern
) ebenfalls eine Antwort bekommen.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr NB2,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen genannte Passage in § 1 Nummer 1 Buchstabe c der Neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung bezieht sich ausschließlich auf den Buchstaben c des § 1 Nummer 1 der Neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: http://www.bmvi.de
Gruß
NB2