Bleib mal in der Realität.
Hier geht es um einen max. 600 kg schweren Anhänger und nicht um einen 40tonner. Der Schraube ist es im Übrigen recht egal, ob sie von oben oder von unten drin steckt. Sie muss richtig fest sein, sodass sie sich nicht löst. Sollte sie das tun, ists auch egal, ob sie von oben oder unten drin steckte. Die Folgen sind die selben.
Und warum sollte man die Feder samt Rad verlieren, nur weil das Rad von unten an der Feder verbaut ist und nicht von oben? Diese Gefahr besteht eher, wenn man die Feder ausbaut, zum Schmied bringt und nachher nicht fest genug wieder ranschraubt. (oder eine neue kauft, und diese nicht ordnungsgemäß verschraubt)
Eine Stilllegung vor Ort ist doch sehr unwahrscheinlich, selbst wenn er bemerkt, dass das so nicht original sein kann. Dazu muss der Prüfer das nicht lediglich als erheblichen Mangel einstufen, sondern als verkehrsgefährdend, womit nicht einen Meter mehr gefahren werden darf. Und das würde er wohl nur tun, wenn die Feder (samt Rädern dran) nicht richtig verschraubt ist oder fast durchgerostet ist oder ....
Gruß
NB2