Beiträge von Walddödel

    .........Ungebremst liegt die Anhängelast bei 675 Kg und gebremst
    bei 1575 Kg. Beide Varianten wären also möglich.
    Gruß Hilde


    Ja das ist dochmal eine Aussage- aber jetzt nimm dir nicht unseren Audi-Trailer als Vorbild-er ist noch jung und hat noch keine Familie:D
    Dann geht natürlich ein schöner 1300 KG Aluhänger.....
    ;) Um den zu schonen kannst du deiner Frau zum Geburtstag ja einen kleinen 750 Kg Anhänger schenken-freut sie sich bestimmt mehr drüber als über einen neuen Mixer:biggrins:



    Duck und wieder einer sinnvollen Beschäftigung nachgehend:angel:

    Auf alle Fälle muß der Anhänger dann aber STOßdämpfer kriegen...:D:D:D


    NB: Sacht mal, müßt ihr faule Bande nich arbeiten daß ihr hier sowas schreiben könnt??? Was sollen die Kinder denken wenn sie abends von der Schule kommen und erstmal die Chronik des Comp anschauen:D:D:D

    @Hilde@Wir wissen immer noch nicht was du für ein Auto hast-Kleinstwagen oder Kleintransporter- ist für eine Beratung nicht ganz unwichtig:biggrins:
    @Fido@Den 750 KG Anhänger schon, aber wichtig ist die zulässige Anhängelast ungebremst des Zugfahrzeugs- und die liegt meist deutlich niedriger- und es gildet immer das niedrigere- und dann zahlst du eben trotzdem obwohl der Anhänger noch nichtmal voll ausgelastet ist:mad:und ein gebremster mit 850 macht am Kleinwagen z. B. Polo :DODER SMART:Ddoch sinn, was nützt dir 1300 Kg wenn du gebremst nur 800 ziehen darfst? Weil der 1300er wiegt ja auch mehr, da ist dann die praktische Nutzlast noch geringer trotz höherem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers:angel:


    Damit jetzt auch der letzte merkt was ich damit sagen will eine kleine Beispielsrechnung:
    Auto XXXX mit 380 Kg ungebremst, 800 Kg gebremst


    A) Anhänger 750 kg ungebremst-leer 160 Kg


    B) Anhänger 850 Kg gebremst -leer 180 Kg


    C) Anhänger 1300 Kg gebremst - leer 300 Kg


    Das sind einfach mal aus dem I-net gezogene Werte!!


    Einfacher Dreisatz ( http://de.wikipedia.org/wiki/Dreisatz )


    zulässige Nutzlast


    A) 220 KG


    B) 620 KG


    C) 500 KG


    Ergo in DIESEM Fall ist die zulässige Nutzlast beim 850 Kg gebremst am höchsten.
    Die Zahlen sind beliebig veränderbar, das muß sich jeder selbst dann für sich ausrechnen.
    Produktiven Tag noch.:D:D:D

    Ja und, meine T 3 Pritsche durfte sogar ohne Einschränkungen 2 Tonnen ziehen, gebremst, und ohne Bremse auch nur 600 Kg-und das bei 2,6 Tonnen zGG. Und bei einer Erhöhung des zGG hätte mir der Tüv sogar da noch was von gestrichen...:DAlex,nun wein mal nicht und kauf dir eine gebremste Achse:D

    Liebe Martina,
    falls du deine Platte noch nicht getauscht hast, neulich hatte ich keine Zeit für eine Bekannte die Bodenplatte zu tauschen und den Anhänger in eine kleine Werkstatt in SA gebracht, eben kam der Anruf "FETTICH",
    Preis incl. Siebdruckplatte, Elektrik neu, Tüv vorführen, Heckklappe erneuern und Scharniere schweißen, ein paar Beschläge neu,zusätzliche Verstärkung im Boden einschweißen, Radlager und Bremse fetten, roundabout 450 Ocken, wobei ich erst Montag beim abholen weiß ob die Tüvgebühr noch obendraufkommt.
    Telefonnummer kann ich die bei Interesse per PN schicken:biggrins:


    Nachtrag: Es kamen noch 50 Euro für HU und Eintragung der neuen Räder dazu, also 500 Euros. Der Anhänger steht jetzt immer noch in SA, nur im Nachbarort und bekommt dort für Voranschlag 250 Euro eine neue Plane vom Sattler.

    Soweit mir erinnerlich ist darf der Abrollumfang nicht zu stark von dem der alten Reifen abweichen-hier und im Heckflossenforum gibt es Umbereifungstabellen, auch hilft ein Reifenrechner. Niederquerschnitt sollte also passen:]
    Hier in Niedersachsen gibt es wohl Probleme beim Tüv bei mehr als 7 oder 10% Abweichung, in Sachsen-Anhalt siehts die Dekra auf dem Dorf nicht so eng. Rate mal wo ich hinfahr:D:D:D

    Der Baos beim Tiefbauer hier ist der einzige von den ganzen Hängern auf dem Hof der bis jetzt nicht nachgeschweißt wurde. Und er läuft super hinterher- ich war mit dem schon bis Dresden und öfter nach Bremen, den merkt man gar nicht:biggrins:


    Und damals war er für einen Alu billig. Auch wenn ich jetzt von Markenfetischisten gelyncht werde, der Koch mußte nach 3 Jahren dringends verkauft werden... Sorry, ist so. Gewerblicher Einsatz ist anders als in der Garage stehen und auf den nächsten Einsatz warten. :D

    das mit den Bolzen über kreuz oder noch zwei nachgerüstet (viel hält viel...:biggrins:)ist eine landwirtschaftliche Spezialität hier in der Gegend:biggrins::biggrins::biggrins:
    Das sieht dann lustig aus......


    Hydraulikpumpe und Batterie mindert die Nutzlast mehr als ein Schlauch zum Trecker;)

    Das mit der Gefügeveränderung ist mir auch klar, aber nachdem ich werksmäßig verzinkte Felgen bei Bootstrailern gesehen hatte dachte ich das merkem die nicht- mußt du nach dem verzinken beschichten lassen, weil zerstörungsfrei können die das dann nicht mehr feststellen.

    Achsen sind ja bauartgenehmigte Teile, da dürfte es m.E. evtl. Probleme geben-ich hatte welche nach dem feuerverzinken meiner Felgen...


    Aluwinkel handelsüblich haben keine abgerundete Kante, je nach Tüv gibts Probleme- zum halten äußern sich heute abend bestimmt die Experten die sowas berechnen können.

    Ich hab nen Pferdehänger mit Gummiachse und einen mit Drehstabfedern (nie überladen:Dund alle 6 Monate abgeschmiert) und der mit Drehstäben federt um Längen sensibler und besser. Aber ich hab auch schonmal einen Drehstabhänger repariert da federte nur noch der Reifen- vielleicht sind die nicht so überladefest:confused: und haben deshalb einen schlechten Ruf.