@Hilde@Wir wissen immer noch nicht was du für ein Auto hast-Kleinstwagen oder Kleintransporter- ist für eine Beratung nicht ganz unwichtig
@Fido@Den 750 KG Anhänger schon, aber wichtig ist die zulässige Anhängelast ungebremst des Zugfahrzeugs- und die liegt meist deutlich niedriger- und es gildet immer das niedrigere- und dann zahlst du eben trotzdem obwohl der Anhänger noch nichtmal voll ausgelastet ist
und ein gebremster mit 850 macht am Kleinwagen z. B. Polo :DODER SMART:Ddoch sinn, was nützt dir 1300 Kg wenn du gebremst nur 800 ziehen darfst? Weil der 1300er wiegt ja auch mehr, da ist dann die praktische Nutzlast noch geringer trotz höherem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers
Damit jetzt auch der letzte merkt was ich damit sagen will eine kleine Beispielsrechnung:
Auto XXXX mit 380 Kg ungebremst, 800 Kg gebremst
A) Anhänger 750 kg ungebremst-leer 160 Kg
B) Anhänger 850 Kg gebremst -leer 180 Kg
C) Anhänger 1300 Kg gebremst - leer 300 Kg
Das sind einfach mal aus dem I-net gezogene Werte!!
Einfacher Dreisatz ( http://de.wikipedia.org/wiki/Dreisatz )
zulässige Nutzlast
A) 220 KG
B) 620 KG
C) 500 KG
Ergo in DIESEM Fall ist die zulässige Nutzlast beim 850 Kg gebremst am höchsten.
Die Zahlen sind beliebig veränderbar, das muß sich jeder selbst dann für sich ausrechnen.
Produktiven Tag noch.:D:D:D