Mit Klasse 3 darf man Züge mit bis zu 3 Achsen fahren. Eine Tandemachse mit Nabenabstand < 1m gilt dabei als eine einzige Achse.
Einen Drehschemelanhänger darfst du damit mit der alten Klasse 3 nicht fahren.
Zugfahrzeug 2 Achsen + Anhänger 2 Achsen (Lenkachse + Tandemachse) = 4 Achsen.