Wie viele Befestigungspunkte hast du insgesamt? Zwei oder vier?
Beiträge von TheBlackOne
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Wenn du es wirklich so machst, dass du das Haus als Ladung auf den Anhänger packst, braucht das nicht mehr vom TÜV abgenommen zu werden.
Ist dann die Grage, ob du das verschraubst, oder wie du das machst. Die Rennleitung könnte natürlich argumentieren, dass, je nachdem wie du das Haus verschraubt hast, es keine Ladung mehr ist. Aber gut, Spekulationen. -
Für ein Ansichtsexemplar erkläre ich mich gerne bereit, über die Unterschiede der Ausgaben zu rezessieren *g*
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Das ganze wäre auch in Deutschland ansich kein Problem. Das Haus wäre einfach eine Ladung des Anhängers.
Sind die von dir genannte Maße Breite x Länge? Wie hoch soll das ganze werden?
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ansonsten kabel abisolieren, verzinnen und unterschrauben etc.).
Nana, so macht mans nicht (bei 230V ist das sogar verboten). Tut euch selbst einen Gefallen und nehmt Aderendhülsen. Geht schnell und hält besser.
Eine verdrilltes verzinntes Litze kann sich bei 12V und erhöhtem Übergangswiderstand erhitzen, das Zinn läuft, und die kraftschlüssige Verbindung ist hinüber > Wackelkontakt, Kontaktverlust. -
Sag mal, das ist doch ein ungebremster Anhänger, oder?
Gut, dafür ist es jetzt ein wenig spät, aber man könnte das auch als Neubau aufziehen, neue Fahrgestellnummer bekommen und fertig ist die Laube.Aber das mit dem Vorbesitzer ist halt eine Sache. Hat die Zulassungsstelle in München keine Onlineabfrage über die alte Fahrgestellnummer beim KBA gemacht?
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Oha, neues Cover.
Mich würden einmal die Unterschiede zwischen dieser und der vorigen Auflage interessieren. -
Betriebserlaubnis? Soll der Anhänger nicht voll zugelassen werden, sondern nur für Sportzwecke?
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Naja die meisten Zugkugelkupplungen haben zwei Schrauben, mit denen sie mit dem Zugrohr verbunden sind. Da kann man kaum was falsch machen.
Wenn du ein Foto einstellst, kann dir sogar jemand die Schrauben markieren, um die es geht.
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Magst du mal eben verlinken, welche Kabel mit Abzweig du da gesehen hast, die dir zu kurz sind?
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Wenn du uns die Daten der Achse durchgibst, kann man dir sagen, welche Lager da reingehören.
Wie Kegelrollenlager eingebaut werden kannst du hier genau nachlesen: http://www.anhaenger24.de/forum/showthread.php?t=1502
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Diese Zusatzkabel kann man in dem Fall auch fertig kaufen, man braucht kein Spezialwerkzeug zu kaufen.
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Was für Lampen hast du denn genau?
Meine haben einen zweiten Anschluss, wo man mit einem Stecker Strom abzapfen kann eben für solche Sachen. -
Da bin ich skeptisch.
Sprich das auf jeden Fall vorher mit dem TÜV durch, bevor du nachher dumm dastehst. -
Wenn du das so vor hast wie auf der Zeichnung wird die Deichsel NICHT zum Rahmen gehören.
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Mein Vorschreiber hat Recht: Die [definition='1','2'][/definition] brauchst du so oder so.
Da dein Fahrgestell nie zugelassen war, steht eine Abnahme als Neubau an. Das heißt, du musst alle heutigen Vorschriften erfüllen. Kritisch sind da Rückfahrautomatik und EG-zugelassene Achse. Es gab einen Termin, ab dem alle Teile das letztere erfüllen, und wenn ich mich nicht irre war das 1991. Damit könntest du also Glück haben.
Rückfahrautomatik sollte eh dran sein bei dem Baujahr.Alles zur [definition='1','2'][/definition] findest du hier: https://anhaengerforum.de/forum/thread/968
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Die Deichsel ist dann Teil des Rahmens, wenn der Rahmen selbst eben so nach vorne zuläuft, dass er sich verjüngt und die Deichsel bildet. Mit geschweißt oder geschraubt hat das nichts zu tun.
Man sieht sowas öfters bei älteren Pferde- oder Viehanhängern.Eine Verbindung mit der Achse ist meines Wissens nicht nötig; mein Anhänger ist nur mit dem Rahmen, nicht direkt mit der Achse verbunden (der Prüfer fand das allerdings nicht so besonders toll).
Am besten stellst du mal eine Zeichnung ein, so kann man sich kaum vorstellen, was du vorhast.
P.S.: Wenn du die Passat-Achse verbaust, ist dir klar, dass du keinen gebremsten Anhänger hinbekommst, ja?
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Ich denke, da ist es egal, welchen Verschluss man nimmt.
Vom Aussehen her würde ich wohl einen Excenterverschluss nehmen. -
Naja, es steht und fällt ja dann alleine mit der Stützlast: Mehr als 100kg verträgt kaum eine Kupplung. Stützräder halten die aber durchaus aus, je nachdem welche Ausführung an Stützrad man da dran hat.
Wenn der Anhänger nach hinten kippt, hat man eine negative Stützlast, und das sollte man sowieso vermeiden. Verhindern kann man das aber mit Sützen am hinteren Ende.Also: Wenn das Stützrad nicht zu klein dimensioniert ist, und evtl. hinten noch Stützen dran sind sehe ich persönlich kein Problem.
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2. TheBlackOne in wie fern unterscheidet sich da gebremst und ungebremste Anhänger?
Bei einem ungebremsten Anhänger ist eine Vollabnahme kein Problem.
Bei einem alten gebremsten Anhänger musst du dann heutige Gesetze erfüllen: Rückfahrautomatik und EG-Prüfnummer auf der Achse/den Bremsen.
Mit alten Teilen kann man das oft nicht erfüllen.