Nachtrag - haha, ich komm' grad' net drauf klar. 
Theoretisch widersprechen sich gar §58 STVZO und die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in puncto der Geschwindigkeitsschilder auf Anhängern.
In §58 STVZO steht:
"(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2."
Danach bräuchten theoretisch alle Anhänger, die nur mit normal 80km/h zugelassen sind, ein Schild hinten mit "80" drauf.
Ja und dann kommt die tolle 9. Ausnahmeverordnung:
"Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), [...], 100 km/h, wenn
1. [...]
2. [...]
3. [...]
4.
die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist."
-> nur geil... 
edit: vergesst den Müll - bauartbedingt kann ich ja auch 'nen 200km/h-Anhänger bauen... dass der dann in DE trotzdem nur 80/100 fahren darf, ist wieder 'n anderer Schuh...