Zum TE: Was du nicht hören willst, schreib' ich dann hier auch nicht. Denk es dir aber gerne hinzu!
Zur Messung: Ists ein Einachser? Wie viel Kilo Gesamtgewicht zur Zeit? Auf wie viel willst du ablasten?
Wenn die
nicht aufn Kopp gefallen sind (was ich im Falle einer Kontrolle von dir hoffe), können die einmal den Anhänger einzeln auf der Waage wiegen - und dann einmal dein Zugfahrzeug ohne angehängten Anhänger - und einmal mit (welcher selbst NICHT auf der Waage steht, sondern nur dein Auto). Die Differenz ist die Stützlast - und kann vom Anhängergesamtgewicht abgezogen werden, da der ja nunmal im angehängten Zustand bewegt wird.
Hätten wir das. Der Anhänger KANN genau gemessen werden - man muss nur wollen!
Ab wann wird einem die Weiterfahrt untersagt wenn der Anhänger überladen ist?
Typischerweise ab 10%. Quelle: Internet
Zitat
Theoretisch könnte man schon ab 1% Überladung aufgefordert werden teilweise abzuladen
Falsch - da die BKatV bei Anhängern unter 2000kg erst ab 5% Überladung ein Bußgeld vorsieht. Bei Anhängern über 2000kg zGG ab 2%.
Zitat
Wie wird das ganze aber quantifiziert?
Durch die BKatV, eine geeignete Waage und schlussendlich auch ein gewisser Spielraum, der den
-Beamten vor Ort eingeräumt wird. 100%ig wirst du darauf im Vorfeld keine Antwort bekommen.
Zitat
Das Zugfahrzeug möchte ich keinesfalls wechseln da ich sehr an diesem hänge.
Eine Ablastung des Zugfahrzeugs würde maximal nur ~40kg bringen da das zGG ja mindestens 125% des Leergewichts betragen muss.
Was ists denn?
Und was soll der letzte Teil? Noch nieeeee gehört! Theoretisch kannste ein Fahrzeug aufs Leergewicht + Fahrer ablasten - wie du lustig bist.
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edit: ah, Tandemachser. Egal - o.g. Messprinzip bleibt das Gleiche.