Die Idee:
RF- und Nebelschlusslicht-Kammer der Anhänger-Rückleuchten deaktivieren.
Kammer bds. schwärzen wegen der Symetrie!
Da eine Nebelschlussleuchte auf der linken Seite Pflicht ist, würde ich eine Extra-NSL anbringen.
Ist sowas gesetzeskonform und/oder abhängig von der Tagesform des TÜV‘lers
Wisst ihr da was konkretes?
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Da die Leuchten links/rechts mit ALL ihren Funktionen eine Zulassung besitzen, würden sie das entsprechend NICHT mehr tun, wenn du die Leuchten IRGENDWIE modifizierst. Zudem sind auf den Streuscheiben Kürzel eingegossen, die jeweils eine Funktion (Blinker, Rückstrahler, Bremsleuchte usw.) wiedergeben, daran würde man es - wenn man GANZ GENAU schauen würde - auch sehen.
Also nein, es wäre nicht gesetzeskonform.
Soweit zur Theorie.
Und ja, in der Praxis ist es ggf. von der Tagesform des Prüfers abhängig - der eine ist knallhart, dem anderen ist es egal (hauptsache NSL und RFS sind irgendwie vorhanden) - aber ersteren eilt eh irgendwann ihr Ruf voraus (nagut, Letzterem auch
) - da fährt man da eben nicht hin, sondern dort, wo der Prüfer es auch etwas lockerer sieht.