den Sicherheitsfaktor den du brauchst werden die Bordwände eh ned aushalten
ansonsten gibts im Internet dazu genug zu lesen, zb hier
Das ist in dem Fall m.E. Sache von Anssems. Die haben mit Tüv-Bericht die Zurrpunkte in der Innenseite mit 250kg Belastbarkeit freigegeben.
Den verlinkten Text kenne ich und leider sagt er nichts Konkretes über die Prüfvorschriften der Zurrpunkte.
Prüfverfahren zur Belastbarkeit der Zurrpunkte
Auch das Prüfverfahren zur Belastbarkeit der Zurrpunkte oder Zurrpunktsysteme wurde weiterentwickelt. Es wird nun eine zweifache Prüfung mit jeweils unterschiedlich einzuleitenden Kräften in die vorhandenen Punkte und Zurrsysteme gefordert. Bei der Prüfung von Einzel-Zurrpunkten ist ein Referenzhaken zu verwenden. Die Prüfung von optionalen Zurrpunkten oder Mehrpunktzurrsystemen muss mit geeigneten Zurrmitteln vorgenommen werden. Im Anhang des Kapitels findet sich ein Muster-Prüfzeugnis sowie ein Muster-Prüfbericht. Diese verlangen weitreichende Klassifizierungen zu den jeweils verbauten Zurrvorrichtungen sorgen damit für eine bessere Transparenz der Normvorgaben und deren Umsetzung.
Hier werden nun mal Alternativen genannt, weil hier so mancher weiß wovon er spricht!
Also auch das mal hinnehmen!
Ich manchmal auch. Für das, was ich brauche, reichen mir die Zurrpunkte. Der Hänger ist kein Baumaschinentransporter, dafür wurde er auch nicht gekauft. Natürlich gibt es bessere Zurrpunktsysteme, ich möchte aber das vorhandene halbwegs legal nutzen.
Und selbst wenn ich den Tipp nutzen würde und "anständige" Zugösen im Boden einlasse, stellt sich um so mehr die Frage: Welche Belastbarkeit kann ich denen auf welcher Basis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zumuten? Und dann kommen wir wieder zu der Eingangsfrage nach dem Sicherheitsfaktor