Alles anzeigenund es ist völlig egal ob 300kg Hopser oder 36t Sattel, die Lasi Vorschriften sind für alle gleich
und auch wenn der Kälberstrick manchmal reicht, weil die Ladung eh nichts wiegt, oder der Kabelbinder
ES IST VERBOTEN
sogar ein billiger Baumarktgurt ohne Kennzeichnung ist nicht zugelassen,
Es gibt also ein Verbot, ok wo genau steht das, das ich z.B. keine Stahlkette zum sichern nehmen darf?
Da steht auch nix darauf. (meine natürlich privater Bereich)
§ 22 absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sagt da nichts von Vorgaben der Hilfsmittel, sondern nur das man es natürlich gut sichern muss.
Wenn einer einen Sack Blumenerde auf seinen Anhänger gut und vernünftig sichert, und das ohne einen Gurt mit den Angaben, kann ich mir nicht vorstellen, das man ihm "Rechtssicher" was anhaben kann. (Klar gibt es Polizisten die vielleicht überreagieren usw. und auch mal Fehler machen, das meine ich aber nicht) Ich würde das Gesetzt oder die direkte Verordnung gerne kennen auf die Du dich berufst. Danke im Voraus