Beiträge von (An)hängermann


    Zumal ich jetzt "nur" noch eine Platte von 1200x1570 benötige.


    Schon mal an Heckklappen von anderen Transportern gedacht?
    Vielleicht passt eine vom T3 (mit Scheibe). Rahmen bauen und anpassen - fertig. Somit ist der "Durchblick" garantiert und du könntest sie öffen um mal längere Sachen zu transportieren. Um Gewicht zu sparen, mal bei den :police: auf Suche gehen. Die T3/T4/T5 Busse haben meistens son Polykarbonat o.ä. als Scheibenersatz verbaut(wegen Chaoten/Steinewerfer und so). Ist zwar nicht für den Zivilverkehr, aber ist ja ein Anhänger.


    Ich könnte noch eine Achse umsonst bekommen nagelneu von Humbauer, aber da passt die Länge net, die Flansche sind weiter außen an der Achse angeschweißt und passen nicht zu meiem Rahmen...


    Dann würde ich die Maße genau ausmessen und den neuen Rahmen dazu anfertigen.


    Die Schlosserei bei uns hat auf jeden fall keine Möglichekit das zu biegen.
    Der stellt Geländer und Tore her.


    Was ist das für eine Schlosserei 8o. Gerade für Geländer (z.B. Handlauf) und Tore benötigt man eine Biegemaschiene!!! Oder stellen die nur 0815 Teile her? Dann fahr ein, zwei Dörfer weiter.

    ...
    Ich fange gleich mal an. Humbaur 132513, das Bremsgestänge könnte noch einmal in der Mitte über eine Halterung abgefangen werden, da dies unmöglich schaukelt und klappert. Gleich dazu noch eine Gummi-Ummantelung des hinteren Gestänge-Endes, welches sonst in der vorgesehenen Führung klappert (Metall auf Metall)

    ...Wäre noch super, wenn irgend wann mal jemand erfinden würde, dass es eine Überwachung der Stützen gibt. Eventuell vergisst man sonst vielleicht mal, die hinteren Stützen oder das Rad hochzudrehen und das wäre nicht gut.


    Hier mal kleine Anregungen wie ich es öfters mal gelöst habe.
    Stützradabsicherung anhaengerforum.de/attachment/2426/ - hochkurbeln, einhängen und auf Spannung festziehen
    Heckstützensicherung anhaengerforum.de/attachment/2427/ - wie beschrieben, alles auf Spannung, sonst fängt es an zu klappern
    Bremsgestänge anhaengerforum.de/attachment/2428/


    Und alles ohne Elektronik und "Fähnchen" :].
    Aber gegen Vergesslichkeit habe ich noch nichts entwickelt :(. Da hilft wohl doch nur das Fähnchen am Zündschlüssel als AHA-Effekt :D.

    Erwin

    da ist nix schaltbar, es gab KEIN Getriebe, die ersten Boss Hoss hatten keins, erst die späteren Modelle haben ein Getriebe bekommen, bei der ersten gabs nur ne Kupplung, gugst Du auch hier, der Text neben dem zweiten Bild

    Gruß Mani


    Nix Erwin -> André:biggrins:


    Ich habe nur gehört(und in der Glotze gesehen), dass es mal ein Vergleich zw. BH und Ferrari gab. Dort sagte der (mittlerweile verstorbene) Fahrer, dass die Strecke nicht allzu lang sein darf. Der erste Gang ginge bis um die 180+/- und wenn er dann im 2. schaltet, würde das Getriebe das zeitliche Segnen. Der Bericht war im Original aber länger.

    Das kann ich mir nicht vorstellen da muss es doch eine feste Regelung geben.

    Mfg Roland


    Die einheitliche Regelung gibt es seit ca. 20 Jahren nicht mehr :D. Ich meine, wenn du in Rostock was gekauft hattest, bekamst du es in Dresden zum gleichen Preis. Z.B. der Liter 1:50 Gemisch für 1,50 Mark oder Normal für 1,65 Mark(Aluchip):D:D:D.

    irgendwie versteh ich ned was Du meinst? meinst zweiten Gang?

    die hat keine Gänge, die hat nur ne Kupplung auf der Kurbelwelle und nen fetten Riemen nach hinten, nur der Gasgriff bestimmt das Tempo


    Schon richtig mit Automatik. Trotzdem sind die 2 (Vorwärts-)Gänge schaltbar. Möchte mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Glaube nur was ich gesehen habe (ich meine das Schalten). Das Schalten kann aber ganz schön nerven - wie ich auf meiner Intruder feststellen musste.

    das geilste Ding das ich mal gefahren bin, war ne Boss Hoss mit Beiwagen

    einfach unbeschreiblich das Teil


    Ich glaube aber damit nicht mehr bei 180 im Zweiten:biggrins:.
    Meine eigene Größte war die 1500er Intruder (war ein Schnapsglas mehr Hubraum als die Fatboy von meinem Kumpel);).
    Momentan bin ich bei 1130cm³ .

    Ne kleine(500) Güllepumpe bin ich auch schon gefahren(von meinem Vater). War aber nicht so mein Ding(ist mir zu klein - anatomisch). Und eine Bekannte von mir hatte sogar eine mit Beiwagen. Von den unzähligen "Emmen"(von mir - mit und ohne Beiwagen) möchte ich hier gar nichts erzählen:]:]:].
    Aber den neumodischen Joghurtbechern kann ich auch nichts abgewinnen. Dafür konnte(durfte) ich schon mit 15 ein ca. 60km/h schnelles Moped fahren und mit 16 Motorräder (bis 150cm³) und ab 18 offen :D:p:D:p:D (hatte aber leider nur 250cm³ zur Verfügung ;( ).


    Habe deinen Text mal ein wenig abgeändert (Rot) - hatte bisher nur Ein- und Zweizylinder. Auch wenn sich eine (alte)Guzzi schön anhört, zu anfällig und heimtükisch. Aber ich möchte keine (Klein)Krieg anzetteln. Letztendlich ist es mir egal was jeder fährt - jeder so wie er möchte :D:D:D:D:D .


    Meinetwegen kannst du 2to. ziehen. Ich glaube, deine oben aufgeführten Überlegungen solltest du mit deinem Autobauer diskutieren!!!!!!!


    Warum darf der aktuelle E350CDI "nur" 2,1to. ziehen und der schwächere ML300CDI 3,5to., obwohl die E-Klasse schneller zum stehen kommt :confused::confused::confused:

    Beim Hersteller nachfragen ist schon richtig. Hatte damals einen E300T mit serienmäßigen 1,7to. Anhängelast. Einfach in Stuttgart angerufen und die haben mir eine "Herstellerbescheinigung" geschickt. Damit bin ich zur Zulassungsstelle und habe dann auf 2,1to. erhöht. Voraussetzung ist, dass auch die verwendete AHK dafür zugelassen ist. Meine war abnehmbar und vom Werk geordert(also Original).
    Du kommst nur über den Hersteller an eine Erhöhung dran. ;) Es gibt auch noch andere Citronen-Händler. Aber ich würde mich direkt an die Deutschlandvertretung wenden.


    Warum wechselst du nicht mal den Unterboden aus :confused::confused::confused:. Wäre der einfachste Weg, wenn auch mit Arbeit verbunden. Allerdings muss der Rest vom WW stimmen, sonst lohnt sich das nicht. Am Einfachsten den Aufbau vom Grundgestell abschrauben, neue Bodenplatte und dann den Aufbau wieder drauf. Kommt dann etwas höher(doppelter Boden) aber der geringste Aufwand ;) .

    ...
    Ich könnte einen Heinemann BA 25 L erwerben. Nun erscheinen mir die Räder sehr lütt und der Trailer hängt deshalb etwas zu tief für die Ecken, in denen ich rumzukrauchen gewohnt bin.


    Kann ich da die Räder meines "Schrotthängers" (Trabantbereifung) ranmachen, die ja doch etwas größer sind? Wenn ja, muß sowas irgendwo eingetragen lassen werden?
    ...


    Du meinst doch sicherlich die Felgen in der Größe 4x160 vom Trabi, oder?
    Bin ja mal gespannt :confused: - gibt natürlich teure Tüv-zugelassene Adapterplatten, aber ob sich das lohnt 8o .
    Lochkreis wäre 4x100 (meine ich) - da kannst du welche vom alten Polo oder so nehmen.
    Das "Boot", welches der Heinemann tragen soll, bekommst du auch mit zwei Mann zu transportieren:D (Heinemann-Nutzlast: 175kg).

    Bei Neuwagen (hatte auch schon einige) sieht die Sache anders aus. Für diese gilt die ABE. Beim Eigenbauanhänger bekommt man eine Einzelbetriebserlaubnis.
    Irgenwo gibt es sogar einen Passus, aus dem hervor geht, dass wenn ein Fahrzeug auf "Halde" steht (egal ob Auto oder Anhänger) auch eine Frist abläuft. Heißt: Bevor man anmelden kann, steht der Gang zum TüV (o.ä.) an.
    So ist das im (west)deutschen Staat und seine Bürokraten - aber nicht Jeder kann alles kennen (ich garantiert nicht).

    Mein Kenntnisstand: Gültigkeit 18 Monate - danach reicht anschließend eine ganz normale HU aus - Laufzeit beginnt mit Tag des Gutachtens bzw. neuer HU-Untersuchung (bei deinem Beispiel beginnt die Frist im Januar). Aber wie immer ist es von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich (sog. Ermessensspielraum)8o.

    Ist eine Nebelschlußleuchte bei Pkw-Anhängern Pflicht und wenn ja, ab wann?


    Seit 1991 ist für alle NEUZUGELASSENEN Pkw-Anhänger die Nebelschlußleuchte Pflicht. Dies gilt auch für Anhänger, deren Erstzulassungsdatum vor 1991 lag, jedoch in der Zwischenzeit länger als 1 Jahr abgemeldet/stillgelegt waren, da die Wiederzulassung dann als Neuzulassung gilt.


    Alle anderen Anhänger mit Erstzulassungsdatum vor 1991, die durchgängig zugelassen waren (oder nur vorübergehend abgemeldet waren = weniger als 1 Jahr) genießen Bestandsschutz und müssen nicht mit Nebelschlußlicht nachgerüstet werden.


    Sicher????
    Dann würde ich also bei einem Anhänger eine HU machen, ihn anschließend außer Betrieb setzen und nach 13 Monate bekomm ich ihn nicht mehr angemeldet :confused: . Was ist bei gebremsten Anhängern ohne Rückfahrautomatik, welche länger als wie 1 Jahr außer Betrieb gesetzt waren - alles Neuzulassungen?

    Nun ist es dein Anhänger =) .
    Ein Anderer mit "normaler" AHK (am PKW oder wo auch immer) kann deinen SIGG nicht mehr unbegrenzt nutzen. Da werden jetzt die hinteren Reifen evtl. warm und die vorderen hängen in der Luft(habe mal übertrieben) und von der Stützlast ganz zu schweigen.
    Ich persönlich hätte mir mehr Gedanken wegen dem Kugelkopf gemacht. Vielleicht musst du mal einen anderen Doppelachser ziehen.
    Aber was mich völlig erstaunt hat; Man greift zu alten Tugenden - Improvisation (ist ja wie "bei uns" zu Friedenszeiten) ;) .
    Die Leute bei SIGG haben was drauf - von der generellen Stabilität der Anhänger bin ich ganz angetan :] .