Hallo im Forum!
Wer sagt denn, dass eine neue AE(Auflaufeinrichtung) verbaut werden muss?
Ist es Neuzulassung, Wiederzulassung(länger als wie 7 Jahre abgemeldet) oder gar nur eine HU eines angemeldeten Wohnanhängers?
Bei Neu- bzw. Wiederzulassung muss das Rückwärtsfahren ´automatisch´ funktionieren. D.h., dafür müsste die Bremsanlage vom WW erneuert werden, da meistens(bei den älteren Semestern) die Bremsanlage nicht über eine automatische Rückfahreinrichtung verfügt. Also neue Achse und AE (insgesamt ca. 500€ + Einbau).
Wenn nur HU dann nachsehen, was an der AE defekt sein soll. Gegebenenfalls reparieren (lassen) - es sind meistens der Auflaufdämpfer oder/und die innenliegenden Buchsen defekt.
Allerdings sind die gebremsten 800kg gar nicht so weit von den ungebremsten, zulässigen 750kg entfernt. Wenn du mit dem WW nicht unbedingt auf langen Reisen gehst(fährst) dann ist eine Überlegung auf ungebremst umzubauen evtl. in Betracht zu ziehen. Aber immer bedenken, dass es nicht so sinnvoll ist, einen solchen Anhänger ohne Bremse zu ziehen. Ein entsprechendes Zugfahrzeug, welches auch 750kg ungebremst ziehen darf, muss natürlich auch vorhanden sein.
Teile erstmal mit, für welche Untersuchung, Nutzung und wo an der AE was defekt sein soll. Dann sehen/helfen wir weiter (wenn möglich).