Moin!
War gleich Samstag beim Händler!
Lt. Böckmann ist die Nutzung von Auffahrrampen nur in Kombination mit Stützen zulässig.
Ich hatte ne Vorbereitung für Rampen (Schächte vorhanden, es musste hinten nur die Blende entnietet werden und dann ne Klappe dran). Das erklärt auch die zugehörigen Löcher am Fahrgestell, da kommen die Stützen dran.
Mein Händler hatte noch einen Karton Stützen für meinen Typen auf Lager, hab ich mitgenommen!
Hab ich heute morgen vor der Kirche eben noch schnell angebaut!
Jetzt kann der Bagger kommen! Die Nutzung ist aber Privat, also der Transportbedarf wird sich in Grenzen halten…
LG
Uwe
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