Beiträge von UweS

    Was klingt besser für einen 3500kg-Anhänger?


    4 Reifen 225/55 R12 112N KENDA K399 mit jeweils 1120kg Traglast oder
    4 Reifen 225/55 R12 104T MAXXIS CR 966 mit jeweils 900kg Traglast


    ausreichend wären ja vom Wert her die 104 (3600kg gesamt), aber bei leichter Überladung sind die an der Schmerzgrenze. Da scheinen die mit 4480kg mahr abzukönnen. Wieviel Sicherheit steckt in solchen Reifen?
    Tempo 100 geeignet sind jedenfalls beide.

    Wie das geht, weiß ich auch nicht genau. Lustig ist zum Beispiel beim A4, Vorgänger vom aktuellen. Wenn da die Rückleuchten gegen zugelassene LED-Leuchten ausgetauscht werden, glimmen die beim Start des Fahrzeugs während der Überprüfung immer erst mal auf. Glühlampen nicht. Es wird nur mit einer niedrigen Prüfspannung mit einem schwachen Prüfstrom getestet und das Steuergerät weiß, wie die richtige Lampe darauf reagiert, welcher Widerstand vorhanden sein muß. Oder mein Auto. Rückleuchten mit 4x Rücklicht/Bremslicht, aber jeweils nur eine 21 Watt Lampe drin, keine Zweifaden. Für Rücklicht wird die per Pulsweitenmodulation auf die richtige Helligkeit gedimmt. Oder A8 Vorgänger. LED-Rückleuchten, wenn die 12 Volt kriegen zum testen rauchen sie ab. Das ist bei anderen Hersteller ganz ähnlich.


    Aber das sind nur Beispiele, daß es eben heute leider nicht mehr auf die einfache Art zu testen sein muß. Hier im gefragten Fall wird die Prüflampe schon das richtige Werkzeug sein.

    Eigentlich ja, aber: Manche von den neumodischen Steuergeräten prüfen noch zusätzlich, ob die angehängte Last stimmt - wenn da eine 10W-Birne in der NSL steckt, wird kein Strom nach hinten geschaltet. Das gleiche bei der Prüflampe. Aber meistens klappt das schon.

    Normal kommt der Strom vom Schalter und geht direkt zur NSL, da du ne Hängerkupplung hast, geht der Strom erst zur Dose und von da über den Schalter zurück zur NSL, damit die NSL am Auto eben abgeschaltet wird, sobald nen Stecker in die Dose steckst und nur der Hänger leuchtet


    Wenn es nicht wie bei mir alles über Komfortsteuergeräte und CAN-Bus gesteuert ist. Da ist nix mehr mit eben mal Prüflampe dranhalten ...:mad:

    Na ja, nach Meinung der Eigentümer der transportierten Autos sind es rohe Eier ...:biggrins:


    Ich habe mit Fahrern gesprochen, die solche Anhänger mit herkömmlichem und mit Luftfahrwerk angehängt hatten, die sagen, es sei ein erheblicher Unterschied im Nachlaufverhalten. Der normale läuft sehr ruhig und der luftgefederte um Klassen besser.


    Und wenn irgendwas mit dem Anhänger ist - Moetefindt ist eine gute halbe Stunde von mir weg. Zur nächsten Tankstelle sind es übrigens nur 400m.

    Hallo zusammen


    kann mir mal kurz jemand aufskizzieren, wie die Lastverdoppelung per Umlenkrolle bei einer Winde funktioniert? Von der Winde kommt ein Seil und mit einer Rolle soll man die bewegliche Last verdoppeln können? Für meine Begriffe braucht man doch zwei Umlenkpunkte, oder täusche ich mich jetzt?


    Danke!


    Zugfahrzeug unter 3,5 tonnen ohne Fahrtenschreiber


    Wenn es gewerblich genutzt wird allerdings nicht, dann zählt das zulässige Gesamtzuggewicht. Deswegen muß ich in meinen Q7 ein EU-Kontrollgerät (digitaler Fahrtenschreiber) einbauen lassen ...


    Privat gilt das Sonntagsfahrverbot aber auch für als LKW zugelassene Sprinter oder VW-Busse, wenn sie mit Anhänger unterwegs sind!

    Generell darf sich ja jeder son gelbes Ding auf`s Dach setzen, wenn er meint er muss.


    Eben nicht, ich hatte es für mich auch überlegt und darf eigentlich nicht:


    STVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten


    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein


    1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

    2.
    Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

    3.
    Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

    4.
    Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
    Deswegen fragt ich ...