Beiträge von Fido

    Die 100 km/h zulassung sagt zusätzlich aus, das du den Anhänger nciht überladen darfst. Abgesehen davon das du mit deinem Gespann mit 1700kg Anhänger sowieso keine Steigung über 10% steigung/gefälle fahren darfst, dürftest du in diesem Moment auch maximal 80 fahren :biggrins:
    Zusätzlich musst halt gucken ob du Stoßdämpfer drunter hast...


    Gängige Praxis wäre es in diesem Fall keine strecken mit mehr als 10% zu fahren, wenn man über die 1550kg kommt, oder aber..... naja, solch ein Schild übersehen. Man könnte auch generell die 150kg ins auto packen, sofern die Ladung teilbar ist, und das auto noch genügend Reserven hat, und das gespanngesamtgewicht nicht überschritten wird.


    Aber ich kenne in Deutschland keine Autobahnen mit mehr als 10% Steigung oder Gefälle. Sowas gibts wenn dann nur auf kleineren straßen, diese kann man in der Regel einfach umfahren, oder aber einfach durch, da diese steigungen oftmals nur sehr kurz sind.


    Aber mal ne andere Frage, was ist mit sehr kurzen Steigungen, die definitiv mehr als 10% haben, und kein Schild mit ner Steigung haben?

    Da gibt es nichts was das speziell verbietet. vielleicht ist damit gemeint, falls man nen 2,55m breiten lkw hat, und die Türen dann an den Seitenwänden anliegen (270° Türen) und man dann halt überbreite hätte.
    Es könnte natürlich auch sein, das der Hersteller des Koffers dies als nicht zulässig erklärt, weil der Kofferaufbau dann nicht mehr genügend Stabilität hat. Theoretich könnte man auf den türen auch Kennzeichen und Beleuchtung haben, dann dürfte es natürlich auch nicht, auch dürfen diese nicht verdeckt sein....


    Aber wenn das nicht gegeben ist, und die türen und ladung gut gesichert ist, spricht nichts dagegen. vielleicht kann man die Türen auch einfach aushängen, oder schnell demontieren....


    Allerdings kommt speziell beim Anhänger noch hinzu, das es auch nicht erlaubt ist mit negativer Stützlast zu fahren. Hier schreibt der Anhängerhersteller gewisse werte vor, und ich meine der Gesetzgeber auch. zusätzlich würde das natürlich auch noch ein schlechtes Fahrverhalten bedeuten.


    4,5m bei einem 3m Anhänger könnte ja schon für ordentlich negative stützlast sorgen, da brauchts dann viel Gegengewicht auf der Deichsel...

    Üblicherweise sind rampen ja unterm Anhänger angebracht. Mit einem U Profil lassen die rampen sich so einfach verstauen. Dazu wird üblicherweise entweder das Nummernschild abgeklappt.
    Wenn sie allerdings selten gebraucht werden, warum nicht einfach auf der ladefläche transportieren wenn sie gebraucht werden?

    Das ist doch alles mist... warum gibts nur so viele unsinnige gesetze.... Was sollte denn an einem ungebremsten 3 achser gefährlich sein???


    Ein mini Drehschemel hingegen müsste nach diesem Text erlaubt sein... 1,6m achs außenbreite (ist ja standart) 99cm achsabstand, und dazu ein 1,5 oder 2m Aufbau, und gut ist. Über die Rangierbarkeit braucht man natürlich nicht zu sprechen, aber laut gesetz wäre es ja erlaubt...

    Der Ungeübte kann mit sicherheit mit dem einachser (zentralachser) besser rangieren. jemand der noch nie nen drehschemel gefahren ist, wird vermutlich keine 5m grade rückwärts fahren können.
    Entscheidend für leichtes rangieren ist auch die länge der deichsel. bei einem drehschemel sinds in der regel 2m von kugelkupplung zur 1. Achse. Bei einem zentralachser hat man die 2m schon bei jedem kleinen baumarkt anhänger.


    schneller und einfacher wird immer der Zentralachser sein, Dabei ist halt weniger zu beachten. Die vorteile beim drehschemel liegen wo anders. Wer mit nem drehschemel umgehen kann, kann damit aber auch auf engerem raum wenden....

    Ich weiß von jemanden, der nen kleinen Wohnwagen gebaut hat, das der auch son ähnliches Problem hatte. Der musste 3x112er Felgen auf 5x112er Radanschluß bringen. 1 Schraube hat gepasst, der Rest wurde nach geschnitten. Du könntest also z.b. bei deiner 4x100er nabe versetzt noch einen 4x108er radanschluß bohren. Alternativ wie schon geschrieben bei einem achshersteller anfragen, ob und zu welchem preis er dir den Lochkreis so bohrt. Falls er das nicht kann (möchte) kannst du vielleicht einen ohne Bohrungen bekommen....

    Ich dachte gerade bei Gummifederachsen müssten Stoßdämpfer viel bringen....
    Gummifederachsen haben ja eine geringe eigendämpfung, da bringt ein Stoßdämpfer doch mehr, als bei einer Drehstabfederachse, welche eine höhere eigendämpfung hat....


    Und beim Fahrverhalten bringen die Stoßdämpfer auch einiges, nicht umsonst sind sie "pflicht" für die 100er zulassung.

    Bei BE nicht, aber ich meine beim alten schein war da sowas. Wenns nun auf ein paar cm hinausläuft wäre es vielleicht eine überlegung wert.


    Wenn die teile nur vernietet werden sollen, ist es ja ziemlich einfach, dann sind ja kaum Blecharbeiten nötig. Unten nen rahmen drunter, wo Achsen und ggf Deichsel dran kommen, und das wars im groben.gerade wenns nur pritschen sind, und da du unten rum viel platz hast, wird das relativ einfach werden...

    ja gut, 86cm ist schon ne ansage... Laut dem Bild wirds dann etwa 1m Radstand. Je nach Führerschein währen 99cm sicherlich die beste wahl.


    Einen PKW Anhänger mi 99cm achsabstand finden dürfte schwierig sein... höchstens als tridem, aber da wirds dann auch teurer, und schwieriger was zu finden...


    Unter den Gesichtspunkten wirds dann schon "sinnvoller" sein so etwas selber zu bauen/bauen zu lassen. Material schätze ich mal bei 2.500€
    Und wenn du es machen lässt würde ich je nach aufwendigkeit die beiden Teile zu verbinden etwa 3.000€ veranschlagen.... kommt natürlich auch darauf an, wie die verbindung der 2 pritschen sein soll. Das ist in der Regel das Aufwendigste...

    Einfach nen fertigen gebrauchten Tandem drunter und gut ist. Ich tippe mal das der Anhänger da oben 2,5m lang werden wird. Wie breit wird der denn werden? 180cm? Da sollte sich doch was finden lassen.

    @Patrik:
    Der von dir gezeigte ist ja gebremst, da trift die Regelung ja sowieso nicht zu.


    MDC (nicht der Hersteller, sondern der verkäufer des "S-truck" anhängers hat im smart forum geschrieben, das der anhänger durch den Tüv gegeangen ist, und auch bei der HU ohne Probleme durchgegangen ist, daher geht er davon aus, das alles gesetzeskonform ist.
    Allerdings frage ich mich was mir als fahrer dieses gespanns passieren könnte, im falle einer Kontrolle, oder eines Unfalls.
    Das mit dem einknicken kann ich mir aber auch beim gebremsten vorstellen, das dies unter schlechten bedingungen passieren könnte, je nach dem wie die bremse eingestellt ist.


    Das mit dem zentral achser wäre dann also geklärt, wenn man 3 Achsen auf 0,99m bekommt ist es erlaubt.

    Da ich den Anhänger schon live gesehen habe, und auch mit Schild und Plakette (ich weiß, muss nicht unbedingt was heißen) gehe ich davon aus, das der Anhänger durch den Tüv gekommen ist, und auch zugelassen wurde. Was wären jetzt die konsequenzen wenn man mit so einem Anhänger fahren würde? Hätte dann der TÜV, die Zulassungsstelle, oder ich einen Fehler gemacht? Oder Alle? Oder darf man dank des fehlers des Tüv und der Zulassungsstelle vielleicht sogar damit fahren?


    Kann mir beim drehschemel vorstellen, das man ohne bremse bei kurvenfahrten und einer starken bremsung probleme bekommt, weil der Drehschemel vorne einknickt. Hatte mal nen drehschemel anhänger hinter nen kleinen LKW, da ich vergessen hatte die Luftfederung wieder auf normal zu machen, als ich die lafette aufgenommen hatte, hatte der Anhänger kaum gebremst (ALB). An einer ampel, wo vor mir einer plötzlich gebremst hatte, kam der Anhänger dann auf der Linksabbiegerspur zu stehen. Zum glück ist nichts passiert.... durch das querstellen der 1. achse entsteht dann halt auch ein wenig bremsenergie...
    Aber ob das bei maximal 750Kg auch passieren könnte?


    Nun zum zentral achser, ist dieser Zulassungsfähig? Wie ist dann jetzt die Regelung? Achsabstand kleiner 1m? Wenn ja, wären auch 3 Achsen mit 8/10" Reifen erlaubt?

    Der Rahmen ist definitiv verzogen. Das sieht so aus als ob du hinten etwas zu schweres drauf gestellt hast. Vielleicht mit nem schweren motorrad aufgefahren, oder was anderes schweres. Oder aber er wurde mal kräftig überladen. Durch die Federart (schwinge mit Hebelarm) würde das genau zu solch ein ergebnis führen. Dem gegenüber würde ich mir um die Reifen gar keine sorgen machen. die kannste ganz simpel eintragen lassen, oder fürn paar € neue drauf machen.


    Ob du das gerichtet bekommst, oder ob das überhaupt darf müsstest du mal schauen.


    Abgesehen davon, das der Anhänger nicht verkehrssicher ist, könntest du je nach Prüfer glück haben, dass du ihn wo anders durch bekommst.


    Ich an deiner stelle würde mal darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoler wäre den Anhänger zu verkaufen (Mängel selbstverständlich angeben) Und einen neuen (gebracuhten) kaufen. Wenn du öfters was schweres transportierst wäre vielleicht ein gebremster sinnvoller. Ansonsten halt nicht mehr überladen....

    Viele dinge die man macht sind nicht mit sinn oder nutzen zu verbinden. Der drehschemel anhänger hätte an meinem smart immerhin noch 150kg nutzlast.


    Aber Abgesehen von sinn und zweck geht es ja um das rechtliche. Und da bin ich momentan echt überfragt was da nun sache ist....

    Ich hatte heute ein Wenig bei mobile nach anhängern geschaut, dabei sind mir auch ungebremste Anhänger (750Kg) mit 2 Achsen aufgefallen, dann habe ich ein wenig gegoogelt, und bin dabei auf den §42 Absatz 2 SVZO gestoßen, welcher folgendes besagt:


    "Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat."


    Wie ist das mit solchen Anhängern dann zu vereinbaren? Diese Anhänger sind teilweise von Brenderup, also ab werk so. Ist das vielleicht so, das eine Tandemachse dann nur als eine Achse zählt? Bis wann wäre das denn? Die üblichen 0,99m?


    Und dann gibt es ja noch die ungebremsten Drehschemelanhänger, hier sind es ja ganz klar 2 Achsen, dürfte man die also gar nicht fahren? Oder vielleicht nur mit einem LKW? Oder hätten die gar nicht zugelassen werden dürfen? Was wenn man nun einen solchen anhänger fahren würde?

    Bei Autos müssen Anhängerkupplungen auch nicht mehr eingetragen werden. Man kann anhand des Fahrzeugscheines nicht erkennen, ob man eine verbaut ist oder nicht. Wenn man eine Nachträglich einbauen lässt muss man damit auch nicht zum Tüv. Deswegen versteh ich nciht, warum die denn beim Anhänger eingetragen werden sollte. Wenn man möchte wird man sicherlich einen Prüfer finden, der einem was einträgt


    Gewichtsmäßig wird die kupplung sicherlich etwa 10kg stützlast ausmachen. wie schon geschrieben kommt es bei solchen fahrzeugen auf jedes kg an... speziell bei tiefergelegten zugfahrzeugen....

    Normalerweise steht in einem Fahrzeugschein doch auch nicht drin, ob das Auto jetzt ne Ahk hat oder nicht. Warum also beim anhänger?
    wenn jedes bauteil das eine Prüfnummer hat eingetragen sein müsste.... Dann könnte man ja nen aktenordner mitnehmen...


    Nen stüzrad ab 50kg ist jedenfalls falsch, dafür gibts zu viele ohne. Und was ist mit denen die eines haben obwohls nicht muss? Das ist dann bestimmt nicht eingetragen

    Man könnte also beim Hersteller des Anhängers eine unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, das man eine Anhängerkupplung als Trägersystem verbauen darf. Dies bestätigt der Hersteller des Anhängers dann, und unterschreibt es. :biggrins: Ist vielleicht auch bei einer Kontrolle praktich einen Stift und ein Blatt Papier beizuhaben, um eine ewaige bescheinigung zu erstellen.


    Warum muss die Kupplung denn eingetragen sein? Steht im Fahrzeugschein oder der Abnahme vielleicht drin "ohne Anhängerkupplung"? Oder Andersherum gerfragt, müsste es drin stehen? Das könnte man bei einem Anhänger doch mit der Stützradhalterung vergleichen, die ist mit sicherheit auch nciht eingetragen. Das Trägersystem ist also laut Hersteller serienmäßig beim Anhänger "XY" verbaut.

    Neuabnahmen dürfenja nur gewisse Tüv prüfstellen machen (hier auch nicht jede) Eine Änderungsabnahme, sowie eintragungen können doch alle Prüfstellen machen.


    Das so ein Fahrradträger am Anhänger heck zu eine hohe stützlast bedeutet ??? Selten so nen quatsch gelesen :biggrins: Davon ausgehend, das man bei solchen anhängern üblicherweise eine sehr hohe stützlast hat (80kg oder auch mehr sind ja nicht selten) Wären so 50-60Kg die ganz hinten dran hängen doch ein segen. Dadurch hätte man nacher dann nur noch etwa 50kg stützlast, also endlich normal. Gibt ja sogar welche die sich extra ganz hinten in der stoßstange blei oder so einlegen oder gießen...


    Eine Eintragung der Anhängerkupplung als Trägersystem oder ähnlichem dürfte also kein Problem darstellen. Es muss ja kein fahrrad träger sein, gibt ja auch entsprechende gepäckboxen. Was beim eh schon beladenen PKW ein Supergau der hinteren achslast bedeutet, ist beim Anhänger ein segen....