Beiträge von Fido

    Fahrgestell ist bei anhängern recht speziell. das ist ja sowieso was eher unübliches. ist halt die frage, was schon dran ist. beleuchtung etc.


    und hast du kennzeichen? wenn nicht würde ich mir einfach nen plattformanhönger mieten, und den anhänger so abholen, ist die einfachste und günstigste möglichkeit

    Mit Federn kann man doch etwa 60mm schaffen. Kürzere federn sind logicherweise härter, was bei einem sehr leichten fahrzeug zu einer höheren tieferlegung führen dürfte.


    Beispiel:
    Ein PKW unbeladen hat 0mm tieferlegung.
    Mit 60mm Federn hat er 60mm tieferlegung.


    Wenn man diesen jetzt mit 300kg belädt, geht der PKW ohne tieferlegung etwa 8cm herunter, während der mit tieferlegung nur 4cm tiefer kommt.


    Überträgt man das ganze jetzt aufs leichter werden, so kommt der PKW ohne tieferlegung bei gleichem mindergewicht höher als der mit tieferlegung.


    Von Daher könnte ich mir vorstellen, das ~60mm federn reichen könnten...

    Es geht sich da um die Anhängerleuchten. Der äußerste punkt darf maximal 40cm davon überstehen. Hierbei geht es sich meines wissens um den äußersten punkt der lichtaustrittsfläche. Ob dies nur die rücklichter, oder auch blinker und bremslicht betrifft weiß ich nicht...

    Gesetzliche Vorschriften gibts da nicht. Zum einen gibt der Hersteller der Deichsel ein diagramm an mit der FDH (Freitragende Deichsellänge) welche abhängig von dem zgg ist, zum anderen solltest du halt noch um die Kurve kommen. Als Optimal sehe ich autobreite/2+5cm an. Das dürfte bei dir etwa 90cm sein. Ein Wenig mehr oder weniger geht natürlich auch.

    Hab so eines noch von meinem bestattungsanhänger hier, Durchmesser 70mm Länge sind 2m. Die Klemmschale am ende des rohres wurde festgeschweißt. Zgg Maximal 800kg, stützlast 75kg von Nieper. Standort nähe hs. Versand sollte aber kein Thema sein, auch zum normalen Kurs.
    Preisvorstellung 50€ + versand.

    Wenn du diese "Fetten überdimensionierten" Balken nimmst, kannste locker ein loch mit entsprechendem Durchmesser einsetzen, wo die Flügelmuttern komplett versenkt sind. Das ganze mit ner schönen unterlegscheibe, und Perfekt. Ob nun normale mutter, wo das schrauben gewinde übersteht, oder flügelmutter dürfte den beinen egal sein. Wenn du das ganze versenkst siehts Professionell aus, und sollte keine probleme machen...


    Mit dem Prüfer sehe ich es aber genau so, das ist eigentlich gar ken Problem, erst recht nicht bei diesen balken....

    Mir kommt der zurrwinkel an der vorderen plane etwas schlecht vor. so kann kein richtiger zug aufgebaut werden. wären die haken an der seitenplane weiter hinten, könnte man deutlich mehr zug aufbauen. dürfte aber recht aufwändig zu ändern sein, da hierfür ja löcher in der plane müssen, und dann auch lächer zurückbleiben.
    Was man Bei LKW öfters sieht, ist das von innen eine schlaufe aus planenmaterial auf die plane geklebt wird, und hierdurch dann ein seitenbrett geschoben wird. Dadurch wird die plane im vorderen bereich am Brett Fixiert.

    Speziell beim Hauptgrund für die Kanister würde ich sehr aufpassen. Wenn du sagst, das es für fahrten im Ausland ist, könnte das dort probleme machen, wenn es eine gewisse menge überschreitet, und du die Herkunft nicht Nachweisen kannst. Dann könnte es schnell passieren, dass du probleme wegen zollabgaben bekommst. 10 oder 20l darf man meines wissens in kanistern in DE einführen. Die Kanister von dir dürften je 20l haben. Für den Tüv dürften die Kanister an sich allerdings völlig ohne bedeutung sein, da es sich ja um Ladung handelt.
    <mit dem Bremshebel könnte es spätestens auf dem Rollenprüfstand zu problemen kommen. Eventuell kannst du diese mehr nach hinten setzen, und vorne mit einem scharnier befestigen, sodass du sie nach vorne kippen kannst, wenn du den anhänger kippen möchtest. Alternativ einfach beim Tüv drauf ankommen lassen, ob der Hebelweg ausreichend ist. Beim tüv wird zudem die handbremse angezogen, und dann sollst du anfahren. Wenn die räder nicht blockieren reicht der hebelweg nicht aus...

    Schwer zu sagen, was danach kaputt ist. Der Wagen wird wohl hinten etwa 1000kg negative stützlast haben, wo normal nur ~120kg drin sind. Es könnte noch alles in Ordnung sein, aber auch alles verzogen. Die kupplung vom anhänger ist eventuell leicht drehbar, sodass eventuell nicht mal die Anhängerkupplung kaputt ist. Wenn er glück hat, hat lediglich der Anhänger nen paar kratzer an der seite...

    Solche gesetze dienen nur dem abkassieren. Wird zeit, das deutschland da mal mitmacht, beim abkassieren von touristen... Wie wärs mit ner Umweltplakette für Autobahnen? Oder eine autobahnsteuer, welche in der KFZ steuer enthalten ist? Und bei nicht beachten wird das auto an ort und stelle versteigert....

    Wenn du keine schlingerkupplung hast, darf dein Anhänger maximal 1840kg zgg haben (Faktor 1,1). Mit schlingerkupplung sinds 2010kg (Faktor 1,2). Weiterhin muss die anhängelast mindestens dem zgg des anhängers entsprechen. Und da denke ich das es dran scheitern wird, der audi wird wohl so 1600kg haben, oder? Wenn es das einzige zugfahrzeug ist, und nur 1 pferd transportiert werden soll, könnte man ihn auf die anhängelast ablasten, aber dann darf auch kein anderes fahrzeug 2 pferde damit ziehen.

    Sachen gibts, die gibts nicht...
    Ich hab das auch noch nicht gesehen, oder gemacht, aber es funktioniert, und aus meiner sicht nur für schwere sonderfälle zu gebrauchen.


    Ich würds ja gerne nochmal versuchen zu erklären, aber langsam wirds echt peinlich. Die einzige möglichkeit für dich das zu verstehen wird die sein es selber auszuprobieren.


    Henseltom ist sehr warscheinlich ecuril. Selbe schreibweise, selbe (Falsche) Meinung, viele ...... im Text und GROSSSCHREIBUNGEN und das wort "Du" großgeschrieben.


    Nur seltsam, das er von sich selbst in der 3. Person schreibt :biggrins:


    Eine recht auffällige schreibweise. Vielleicht kann das Mani mit der IP noch bestätigen...

    Du weist schon, das das gewicht dem Fahrzeug entspricht, oder? Und das die Seilwinde anstelle des hakens kommt?


    Langsam kommt bei mir das gefühl auf, das du und alle veräppeln willst.


    Für den fall, das du das wirklich nicht kappierst, solltest du dringenst ein paar jahre schule wiederholen...

    Doch, das ist schon richtig, die umlenkrolle kommt ans auto, und der haken an die winde. Da man nun, 8m seil braucht, um das auto 4m zu ziehen liegt die kraft (ohne die geringen verluste betrachtet) beim doppelten. Die Leistung die erbracht werden muss liegt natürlich beim gleichen. Zusätzlich dürfte die kraft speziell auf der rampe dadurch steigen, das man weniger windungen auf der winde liegen hat, weil man doppelt so viel seil abgewickelt hat.... Im Vermietbereich ist sowas aus meiner sicht aber in keinsterweise Praktikabel...

    Hinzu kommen dürfte die Menschliche komponente. Wenn man von einer gewissen kraft ausgeht, die ein normaler Mensch aufbringen kann, wird es wohl mit der dort angesetzten übersetzung nicht möglich sein, mehr als die angegebene Zugkraft aufzubringen. Dem Seil macht es z.b. nichts aus, ob es jetzt 500kg auf der ersten, oder 2. lage zieht. Der Befestigung der winde macht das auch nichts aus. Den unterschied der wicklungszahl dürfte der Bediener merken, und die Zahnräder der untersetzung.


    Ich habe ja schon mitbekommen, das du erfahrungen im vermietgeschäfft hast, von daher dürfte es wohl eher keine frage sein, eine winde zu nehmen, die nahe der belastungsgrenze betrieben wird. Nicht nur, das ein Kunde, der sich einen Anhänger mit winde leiht sauer ist, wenn er nach 300km fahrt das auto nicht auf den Anhänger bekommt, weil die winde streikt, sondern es könnte ja auch sein, das die Winde komplett Kapitulliert, und plötzlich das Auto mit Seil die Flucht nach hinten antritt. Blöd wenn Materialschäden entstehen, noch schlimmer bei Personenschäden. Sicherlich ist dafür auch der windenhersteller verantwortlich, aber möglicherweise auch du, weil du eine zu schwach dimensionierte winde montiert hast.
    Das ganze ist vielleicht ein recht unwarscheinliches Scenario, aber allgemein sollte man beim Vermietgeschäfft etwas großzügiger dimensionieren... Und eine Winde die für ein 1000kg boot ist, kommt mir sehr schwach vor...

    stell doch mal Bilder, damit man weiß, was genau man unter "Bauwagen/zirkuswagen umgebaut zum Wohnwagen" versteht. Vielleicht sieht man ein paar dinge, wo man sagt, das sich ein Tüv zulassungsgerechter Umbau nicht lohnen würde...


    Nun, tolleranzen sind mir beim Fahrzeugbau nicht bekannt, und das ladung wie mitnahmestapler nicht zum fahrzeug gehören ist auch logich. Tür Scharniere die fest und nicht beweglich sind, sollten im vollen umfang berücksichtigt werden. Bei planenteile, die beweglich sind, mag das anders aussehen...


    Das die halle mit 4m scheiße geplant ist, ist uns klar, nur haben wir das so nicht bauen lassen. Umbauen haben wir schon überlegt, hat bisher aber noch kein ernster bedarf bestanden, da wir noch eine andere halle haben...


    In wie fern ein kauf bei ebay als eigentumsnachweis gilt, dürfte auch beim zuständigen bearbeiter liegen, wer sagt denn, das der ebay käufer der rechtmäßige eigentümer war? Versuchen kann man es aber, und falls es probleme gibt direkt mal nachfragen, wie man diese lösen kann.

    Ich weiß nicht genau, was du unter betriebserlaubnis verstehst.
    Normalerweise geht man zum straßenverkehrsamt mit rechnungen/Kaufverträgen von den verwendeten Teilen, die Geben dir dann ein schreiben mit, wo der Tüv nach Prüfung beauftragt wird dir eine Fahrgestellnummer (TP Nummer) zu zuweisen und anzubringen. Fahrgestellnummer brauchst du nicht, die bekommst du ja.


    Falls das Teil mal zugelassen war, würde dir eine Fahrgestellnummer eventuell auch weiterhelfen. Aber dann bräuchtest du ebenfalls einen eigentumsnachweis, in dem Fall dann sogar von dem wo das Fahrzeug vorher zugelassen war. Bei 10 Jahren eher unwarscheinlich.


    Eine Betriebserlaubnis in dem sinne wirds vermutlich nicht geben, da es kein Fahrzeug von der Stange ist, sondern eher eine art sonderanfertigung.


    Problem wird erst einmal sein, dass du nachweisen musst, der rechtmäßige eigentümer zu sein, sonst könnte ja jeder hingehen, sich nen anhänger klauen, und zum tüv fahren und den als neufahrzeug zulassen. Also ohne kaufvertrag/rechnung wird das nichts mit zulassung.


    Ebenfalls muss der Anhänger halt den vorschriften entsprechen, speziell bei den fenstern, und den Achsen/auflaufeinrichtung sehe ich probleme, wenn ich an einen Bauwagen denke.


    Kurzzeitkennzeichen dienen der Überführung von Fahrzeugen die nicht zugelassen sind, und auch kein Tüv haben. Die Fahrzeuge müssen dennoch verkehrssicher sein.