Das ein "Ausländer" Es in einem Fremden Land etwas schwerer hat ein Fahrzeug zuzulassen ist klar. Allerdings werden einem in letzter zeit in der Tat immer mehr steine in den weg gelegt. Üblicherweise ist es die Aufgabe des (Professionellen) Händlers dem Kunden zu ermöglichen das Fahrzeug zu überführen. ABER: ein Anhänger Verkäufer wird wohl nur selten einen Kunden haben, der ein Ausfuhrkennzeichen (rot, 15 oder 30 Tage) benötigt. Wenn überhaupt, wird er nur ein gelbes Kurzzeit Kennzeichen besorgen müssen...
Das rote Kennzeichen ist meines wissens in allen Ländern Gültig, und Genau für den Zweck bestimmt ein Fahrzeug von Deutschland in ein anderes Land zu verbringen. Da es sich bei einem ausfuhrkennzeichen um eine reguläre Zulassung handelt, wird hier der Halter im Brief eingetragen, und ein Fahrzeugschein ausgestellt. Gleichzeitig muss man dem Finanzamt die KFZ Steuer entrichten, Hierfür wird ein deutsches Konto benötigt. Ebenfalls wird ein gültiger Tüv für die gesamte Laufzeit benötigt... Alle benötigten unterlagen bekommt man übrigens auch beim schildermacher beim amt...
Für den Kunden ist das oftmals sehr kompliziert und umständlich. Wir als Händler bieten sowas selbstverständlich an. Ohne das kommt man auch nicht weit...
Speziell beim Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) ist sich im Moment viel am ändern, so gibt es immer mehr Länder die das nicht Akzeptieren. Mit deutschem Wohnsitz bekommt man nur eines in seinem Kreis, Und als "Auländer" nur dort wo man ein Fahrzeug gekauft hat (Kaufvertrag) und mit gültigem Tüv. Für uns als Händler natürlich ziemlich Blöd, so muss man als Händler das Kennzeichen auf eigenem Namen anmelden... Denn sonst würde der Deutsche Kunde bei uns kein Kurzzeit Kennzeichen bekommen....
Wenn das für einen zu kompliziert ist, muss man sich halt ein Kennzeichen aus dem eigenen Land besorgen. Wenn man da 10 Tage warten muss ist das natürlich ziemlich blöd... Das jedenfalls kann ich Bestätigen, das unser Amt dafür keine 10 Tage, sondern 10 Minuten benötigt, um die Daten zu übernehmen.