Das mag in der Provinz anders geregelt werden, bei uns ist es genau so. Nur wenn Verkehrsbehinderungen vorhanden sind bzw. Gefahrensituation zu beseitigen sind lässt die Polizei abschleppen in Berlin, alles andere macht das Ordnungsamt und auch das kümmert sich um selbiges wie Polizei plus Sonderparkplätze und um Sonderparkplätze auch nur wenn Sie behördlich auferlegt wurden.
Wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei uns verletzt zahlt der Beamte nämlich selbst.
Bei uns ist es zu häufig vorgekommen, das die Polizei zu Parkwächtern wurden... und es Unsummen gekostet hat, weil wieder ein übereifriger Mitbürger die Beamten bequatscht hat, bzw. den 3. Streifenwagen gerufen hat.
Sonderfälle wie Nötigung, etc... meine ich jetzt nicht ..., dabei geht aber meist eine Anzeige mit einher.
Aber an Privatgrundstücken hat die Polizei kein Interesse, das muss der Besitzer schon selbst regeln, auch weil die Rechtssprechung dabei sehr unterschiedlich ist.