Beiträge von LeoB

    Wann gehst damit in Serie?

    Auch wenn Deine Frage sicherlich nicht ganz ernst gemeint war: wenn es die ganzen Hürden mit der BG/UVV nicht gäbe wäre es natürlich kein Problem, den Spalter nochmal so zu bauen - die Konstruktion ist ja vorhanden. Letztendlich ist das aber natürlich ein relativ großer Aufwand und dann hast noch die Sache mit Gewährleistung usw. und den Stiefel will ich mir nicht anziehen. :biggrins:


    Das ist doch dann relativ viel.

    Hast du Vorteile aus dem Eigenbau?

    Die fertigen wären ja dann jedenfalls billiger.

    Zylinder, Spaltkreuz, Hydrauliktank, Ventil, Benzinmotor und Manometer stammen vom alten Spalter und wurden entspechend nicht neu gekauft, für alles andere inklusive Kosten für TÜV, Zulassung etc. kamen insgesamt rund 1.735,- € zusammen.

    In erster Linie Eigenbau, da ich ja den alten Spalter bereits hatte und somit nicht alle Teile neu kaufen musste.

    Zudem gibts meiner Meinung nach nur relativ wenige Liegend-Kurzholzspalter mit einer Straßenzulassung bis 80km/h - zumindest ist mir da eigentlich nur der Posch Splimaster 9 bekannt und der kostet weit über 5.000,-€.

    Sicher gibts für weitaus weniger Geld Liegendholzspalter mit Fahrwerk, aber ob die dann auch ne Straßenzulassung bekommen würden, sei mal dahingestellt (und das war ja eine der Anforderungen).

    Servus,

    am Freitag Nachmittag sowie gestern Vormittag kam der Spalter zum ersten Mal zum Einsatz. :)

    Wir haben insgesamt ca. 10 Ster Holz (Hart- und Weichholz gemischt) verarbeitet.

    Es funktionierte alles zu unserer vollsten Zufriedenheit, die Leitungen waren alle dicht und der Spalter marschierte ohne große Anstrengungen durch. Lediglich bei einem Stück Eiche fuhren wir mal in den Druckbegrenzer und das Holz blieb stecken, nachdem wir das Stück nochmal von der anderen Seite her angesetzt haben ging aber auch dieses durch.

    Der Motor lief irgendwo zwischen Halb- und Vollgas was auch völlig ausreichte. Für die 10 Ster haben wir jetzt ca. 3/4 des Tanks Benzin gebraucht, das sind so ca. 2,5l.

    Hier noch ein Bild:


    RQiNYdpw_autoscaled.jpg


    Im nächsten Jahr werde ich nochmal eine kleine Werkzeugbox aus Alu-Riffelblech montieren damit man mal einen paar Schlüssel oder eine Kombizange zur Hand hat, falls doch mal was undicht wird.

    Die massiven Kotflügel sind auf jeden Fall Gold wert, da man dort auch mal schwere Holzscheite zwischenlagern kann.


    Euch noch einen schönen 3. Advent!


    Gruß Leo

    1700€ für ne ungebremste Achse und Deichsel mit n bisschen Stahl scheint mir aber extrem viel

    Naja also ganz so ist es ja nun auch wieder nicht. :D


    250,- € fallen schonmal für TÜV-Abnahme, Zulassung und Kennzeichen an.

    Die Schutzhaube für das Spaltkreuz schlägt mit ca. 120,- € zu Buche.

    Für den Lack, die Schrauben, Wellrohr, Gummipuffer, Schlauchschellen, das Typenschild, das Riffelblech usw. sind rund 130,- € angefallen.

    Die ganzen Hydraulikverschraubungen, Schläuche etc. kommen auf fast 175,- €.

    Sämtliche Stahlteile, d.h. der verzinkte Hauptrahmen inkl. Kotflügel und allen Haltern sowie der Aufbau (Stahlträger & Schlitten), haben nochmal rund 500,- € gekostet.

    Die Anhängerkomponenten (Achse, Zugrohr, Stützrad, Räder, Rückleuchten und Verkabelung) liegen bei etwa 550,- €.


    In dem Fall muss man halt sagen: Kleinvieh macht auch Mist. Sind zwar viele Kleinteile dran, aber am Ende summiert sich das trotzdem ganz schön.

    Ich mein was ne neue Hochbockachse von ALKO kostet brauch ich euch ja sicherlich nicht zu erklären. Den Stahlbau halte ich ehrlich gesagt auch nicht für überteuert. Das sind fast 150kg Stahl und für den Preis, mit dem das Material kalkuliert ist, bekomme ich das nicht. Zumal ich nicht die Möglichkeiten habe Bleche entsprechend zu Kanten etc.

    Guten Abend,


    zunächst mal sorry für den Doppelpost.


    Mittlerweile ist die BE durch das Landratsamt erteilt worden, der Spalter ist zugelassen und das Kennzeichen ist angebracht. :)

    Lief im Grunde genommen alles völlig reibungslos, in der BE sowie im Fahrzeugschein steht halt nun drin, dass für Fahrt auf öffentlichen Straßen das Spaltkreuz abzudecken und der Kraftstoffbehälter zu leeren ist - kann ich aber mit leben.


    Hab außerdem meine Endabrechnung gemacht:

    Zylinder, Spaltkreuz, Hydrauliktank, Ventil, Benzinmotor und Manometer stammen ja vom alten Spalter und wurden entspechend nicht neu gekauft, für alles andere inklusive Kosten für TÜV, Zulassung etc. kamen insgesamt rund 1.735,- € zusammen.

    Den Großteil machen hier natürlich der ganze Stahlbau sowie die Komponenten von ALKO aus. Ich muss aber dazu sagen, dass das nun ausschließlich die Kosten für das Material sind, welches auch tatsächlich verbaut wurde. Natürlich habe ich noch einige Schrauben mehr gekauft als das, was ich für den Spalter gebraucht habe, ebenfalls sind noch etliche Hydraulikverschraubungen übrig geblieben.


    Das Projekt "Eigenbau-Holzspalter mit Straßenzulassung" ist somit abgeschlossen, war wiedermal ne schöne Arbeit und hat im Ganzen gesehen auch wirklich problemlos geklappt. Der erste Einsatz folgt dann demnächst, dann werde ich auch nochmal ein paar Bilder machen und hier einstellen.

    Danke für euer Interesse und vielleicht konnte ich ja den ein oder anderen Skeptiker doch noch überzeugen. :saint:


    Schönes Restwochenende noch und bleibt gesund!


    Gruß Leo

    ^^

    Den Tank würde ich genau 0 Mal leer machen

    Wer soll das kontrollieren? Steht das im Schein?

    Interessiert das den Uniformierten wenn er sich deinen spalter anguckt?

    Also alles nicht so eng sehen 8)

    So schauts aus. :super:

    Letztendlich wird es als Bemerkung im Schein stehen aber die Frage ist generell, ob und wie oft man überhaupt kontrolliert wird.

    Und bei der Fahrt zum TÜV kann man den Tank ja leer machen. :saint:

    Ich seh das jetzt auch nicht soo eng, deswegen bin ich den Kompromiss auch eingegangen und hab nicht versucht den Tank noch zu prüfen o.ä.

    Letztenendes müsste man das mal mit einem Versicherungsfachmann durchsprechen, was bei einem Unfall genau passieren würde.

    Damit würde ich das Thema Versicherung erstmal abschließen, mittlerweile ist nämlich auch das TÜV-Gutachten fertig. :)

    Leider gab es seitens TÜV die Beschränkung, dass der Kraftstofftank des Motors während der Fahrt leer sein muss da ich nicht nachweisen konnte, dass der Tank §45 der StVZO entspricht, d.h. dass er einem Überdruck von 0,3 bar standhält.

    Der Paragraph gilt für Kraftfahrzeuge und ebenso für angehängte Arbeitsmaschinen. Ich hatte versucht von Honda ein entsprechendes Schreiben zu bekommen was aber leider nicht erfolgreich war. Die einzige Möglichkeit wäre noch gewesen selbst eine Druckprüfung am Tank durchzuführen, allerdings hätte ich hierfür den Tank komplett demontieren und einen entsprechenden Deckel mit Prüfanschluss bauen müssen.

    Ist zwar etwas ärgerlich, dass ich nun auf dem Schlussspurt noch ausgebremst wurde aber mit der Einschränkung kann ich durchaus leben. Der Spalter wird ja nicht mehrfach am Tag umgesetzt so dass man jedes Mal den Tank leer machen müsste.

    Was ich meinte ist folgendes: Wenn der Holzspalter gewerblich eingesetzt wird, dürfte sich das mit der PHV eh erledigt haben. Dazu braucht man nicht mal einen Gewerbebetrieb. Für einen Kumpel Holz spalten für einen Kasten Bier könnte hier schon als gewerblich ausgelegt werden. Im privaten Bereich ist dann die Frage, ob dann das Argument kommt: "Da sind Räder dran, also ist es ein Fahrzeug und das ist nicht in die PHV eingeschlossen"

    Es geht hier wohl weniger darum dies genau auszudiskutieren. Der Hintergrund war, den TE auf diese Thematik aufmerksam zu machen und dies ggf. mit seinem Versicherungsfutzi/-futziin zu prüfen.

    Der Holzspalter soll rein privat eingesetzt werden und wird auch nicht verliehen o.ä., sonst müsste er ja sämtliche Vorschriften erfüllen, die es zu Holzspaltern gibt.

    Die grundsätzliche Frage ist aber wie gesagt sehr interessant.

    Guten Morgen,


    nochmal kurz zur KFZ-Haftpflichtversicherung: hier sind wir uns ja soweit einig, dass der Holzspalter als Arbeitsmaschine mit über das Zugfahrzeug abgedeckt ist (wenn der Spalter gezogen wird und wenn er sich während des Fahrens vom Auto lösen sollte). Sollte er ausm Stand wegrollen o.ä. dann ist dies nicht mit abgedeckt.


    Bzgl. der Frage nach der privaten Haftpflichtversicherung: das ist natürlich eine sehr interessante Fragestellung.

    Ich könnte mir schon vorstellen, dass es im Schadensfall zu Untersuchungen kommen wird.

    Das Problem hat man ja aber letztendlich bei allen Eigenbauten. Wenn ich mir ein Gerüst selbst zusammenbaue und fall runter dann wird die Versicherung vermutlich auch meckern. Ebenso wenn ich mit einer selbst gebauten Seifenkiste einen Unfall habe.

    Ja die Frage ist durchaus berechtigt...

    Im Grunde kann der abgestellte Anhänger wegrollen und andere Gegenstände o.ä. beschädigen. Schließe ich jetzt aber mal aus, da der Holzspalter in meinem Fall entweder in der Garage steht oder am Holzplatz benutzt wird (und da kann er auch auf nichts andere draufrollen).

    Ein möglicher Schadensfall wäre allerdings, dass sich der Anhänger während der Fahrt vom Auto löst und dabei dann ein andere Fahrzeug o.ä. beschädigt - in dem Fall wäre der Spalter dann nicht versichert.


    DelleWob das ist korrekt.

    Genau

    Keine Ahnung warum Deine Arbeitsmaschinen trotzdem versicherungspflichtig sind, ohne weitere Details wird man dies aber auch nicht ergründen können.

    Fakt ist, dass angehängte Arbeitsmaschinen genauso wie Sportanhänger grundsätzlich nicht versicherungspflichtig sind, entsprechend wird bei der Zulassung auch keine eVB verlangt. Die Info war für micht auch neu, ist ja aber durch das Pflichtversicherungsgesetz in Verbindung mit der FZV eindeutig begründet (und kann auch bei diversen Versicherungen oder dem ADAC so nachgelesen werden).


    Wir haben nur Arbeitsmaschinen in der Firma, die sind alle versichert. Zumindest gibt es eine Versicherung, welche meine Schäden bezahlt. 8o

    Irgendwie muß doch ein ¾Million€

    teures Fahrzeug versichert sein, auch wenn es grüne Nr.-Schilder hat !!??

    Das sehe ich so wie JAU, nur weil keine Versicherungspflicht besteht heißt das ja nicht, dass man den Anhänger nicht doch freiwillig versichern kann.

    Bei Arbeitsmaschinen, die viel "herumstehen" bzw. nicht immer am Fahrzeug angehängt sind macht ja eine Anhängerversicherung durchaus Sinn, der Anhänger ist ja grundsätzlich nur im angekoppelten Zustand über das Fahrzeug mitversichert.

    Muss man aber von Fall zu Fall entscheiden, ob das Sinn macht. Bei nem Lichtmastanhänger der abgekoppelt betrieben wird und ausgefahren z.B. 5m hoch ist macht es durchaus Sinn, da der Anhänger ja umkippen und Schaden anrichten könnte.


    Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob ich nicht doch eine Anhängerversicherung abschließen soll. Im Schadensfall würde man auf jeden Fall besser da stehen.

    Arbeitsmaschine heißt aber nicht zwangsläufig Versicherungsbefreit. Steuer Ja.

    Da muss ich Dir widersprechen, das ist sogar gesetzlich festgelegt.

    In §1 des Pflichtversicherungsgesetzes wird die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern defininiert.

    Im §2 steht allerdings, dass §1 nicht für Halter von Anhängern gilt, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen (siehe §2 (1) 6.c)).

    In der FZV §3 unter (2) 2. d), dass "Anhänger Arbeitsmaschinen" von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind.


    Betrachtet man nun beide Gesetzesstellen dann heißt das, dass für Anhänger Arbeitsmaschinen keine versicherungspflicht besteht.

    Deshalb verlangt die Zulassungsstelle bei der Zulassung auch keine Versicherungsbestätigung.



    Wäre interessant zu erfahren wie sich das bei einer Vorabzuweisung verhält.



    mfg JAU

    Das werde ich vermutlich nicht mehr herausfinden können.

    Als Arbeitsmaschine kannst du ha auch ein grünes Kennzeichen beantragen. Ob das sinvoll ist, weiß ich allerdings nicht.

    Bekommt er ja. :)

    Aufgrund der Schlüsselung als "Arbeitsmaschine Holzspalter" läuft der versicherungs- und steuerfrei, d.h. ich hab lediglich alle zwei Jahre die TÜV-Kosten.

    Der Witz ist aber dass dies bei der Kurzzeitzulassung nicht greift, d.h. hier brauchte ich ne eVB von der Versicherung.

    Guten Morgen,


    mal ein kleines Update:

    in der Zwischenzeit habe ich dem Spalter eine Kurzzeitzulassung verpasst/verpassen lassen und war damit auf der Waage, außerdem war gestern der TÜV-Prüfer vor Ort und hat den Spalter abgenommen. :)

    Das Gesamtgewicht beträgt 300kg, die Stützlast liegt bei 50kg. Wir haben das zulässige Gesamtgewicht nun auf 400kg festgelegt da es sich ja um eine Arbeitsmaschine handelt, bei der keine große Zuladung nötig ist.

    Die Papiere vom TÜV bekomme ich dann voraussichtlich in der nächsten Woche.

    Mit der Zulassungsstelle hat auch alles geklappt, ich habe das kurze Nummernschild mit 240x200mm bekommen und auch schon machen lassen (da ich ja zwecks Kurzzeitkennzeichen sowieso zum Schildermacher musste) - passt wie angegossen auf den Kotflügel. :biggrins:

    So dann zur Abwechslung mal wieder was zum Holzspalter. 8o

    Nachdem jeder Holzspalter ne Typenbezeichnung hat hab ich meinen Gedanken mal freien Lauf gelassen und habe mir etwas einfallen lassen. War übrigens gar nicht so leicht einen Namen zu finden, der noch nicht von renommierten Herstellern verwendet wird.

    Geplottet hab ich das Logo auch schon, muss also nur noch montiert werden. :)


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    Bei uns würden Seitenverkleidungen die aus Alu Blech sein sollte auch schon als 3mm Stahlblech bestellt ^^

    Klar ist nicht immer die Konstruktion schuld, das will ich auch damit garnicht sagen

    Aber wenn bei einem 10 Jahre alten Bauteilen welches seit dem Unverändert gebaut wird seit 5 Jahren bekannt ist das es an einer bestimmten Stelle immer wieder reißt, muss ich mich fragen was das soll

    Wenn ein Fehler immer wieder auftaucht dann sollte der irgendwann ausgemerzt werden - da hast Du recht.

    Allerdings mangelt es häufig auch an der Kommunikation. Teilweise werden z.B. zu klein geplante Löcher jedes Mal aufgebohrt, statt dass man dem Konstrukteur mal auf den Mangel hinweist, damit er es ändern kann... Wie soll der Konstrukteur einen Mangel beseitigen, von dem er nichts weiß?

    Wobei mangelnde Kommunikation bei dem von Dir genannten Beispiel denke ich mal nicht der Grund sein sollte.


    Der Lieferant unserer Großserienlinie hat da auch dazu gelernt, die letzten Umbauten (praktisch halbjährlich) waren nicht nur Schlosser, Elektriker und Programmierer da sondern auch ein Konstrukteur. Wenn die Realität von der Zeichnung abweicht oder konstruktiv nicht aufgeht wird es sofort eingepflegt. Im direkten Gespräch, mit dem Finger drauf zeigend, ohne über drei Ecken zu kommunizieren.

    So sollte es idealerweise auch sein und so läuft es bei uns auch meistens, man hört aber dennoch meistens "wie habt ihr euch das denn gedacht" o.ä.


    Es ist ein Wunschdenken Pläne ohne einen Fehler herzustellen. Entweder ist der Plan so simpel und deshalb fehlerfrei. Oder er ist so komplex und man hat die eingebauten Fehler noch nicht entdeckt.

    Richtig. Man muss sich auch mal vor Augen halten, dass Konstruktionen häufig lediglich basierend auf Zeichnungen von Zulieferteilen erstellt werden müssen und dass man ja praktisch "nichts in der Hand hat".

    Dass da bei aufwändigen Konstruktionen nicht zwingend alles 100%ig glatt geht sollte auch klar sein.


    Den hier beschriebenen Konflikt zwischen Schreibtischtäter und Blaumänner kannten so wir nicht.

    So weit das als "Konflikt" zu bezeichnen würde ich nicht gehen, eher so ein ewiges "Hick-Hack" - natürlich häufig auch mit einer Prise Humor gewürzt. :biggrins:

    Auch wenn das Thema nun etwas abdriftet:

    ich kenn das ja aus unserer Firma, sobald bei der Montage mal etwas nicht passt heißt es "was habt ihr denn da wieder konstruiert?". Dass es aber noch mehr Gründe geben kann warum etwas nicht passt wird nicht beachtet.

    Klar kann man mal etwas übersehen oder falsch planen, Menschen machen nunmal Fehler. Manchmal sind aber auch die Zeichnungsdaten bzw. Modelle, die man als Konstrukteur vom Zulieferer bekommt, für Fehler verantwortlich. Da wird einfach mal das Lochbild geändert ohne Bescheid zu geben oder in der Zeichnung ist etwas nicht eingezeichnet was aber dann am Fahrzeug vorhanden ist. Und natürlich kann auch der Fertigungsbetrieb mal Fehler machen und einen Querträger an der falschen Position einschweißen... Aber das zählt dann als Begründung nicht.


    Um wieder aufs Thema zu kommen:

    ein kleines "Problem" gab es bei der Montage trotzdem. Als ich die Rückleuchten montiert habe ist mir nicht aufgefallen, dass die Ausbuchtung der Kennzeichenleuchte mit dem Schraubenkopf vom Leuchtenhalter kollidiert. Erst als die Rückleuchte etwas verzogen war hab ich mal nachgesehen und musste dann feststellen, dass das Glas gesprungen ist. Dankenswerterweise habe ich auf Kulanz eine neue Rückleuchte bekommen, da das Glas nicht einzeln als Ersatzteil lieferbar ist. Auch in diesem Fall lag das Problem aber daran, dass ich zwar ein 3D-Model der Rückleuchte hatte, dass dieses aber von der Ausführung mit seitlicher Kennzeichenleuchte war und entsprechend diese Ausbuchtung im unteren Bereich nicht hatte.

    Ist das nicht in jeder Firma so, dass die Konstrukteure für alles, was bei der Montage nicht klappt, verantwortlich gemacht werden und zwar unabhängig davon, ob sie schuld daran waren oder nicht? :D