Verbinden und trennen ist keine Grundfahraufgabe, sondern ein eigener Prüfungsteil.
Man kann z.B. verbinden und trennen bestehen und beim fahren durchfallen oder umgekehrt.
Verbinden und trennen ist keine Grundfahraufgabe, sondern ein eigener Prüfungsteil.
Man kann z.B. verbinden und trennen bestehen und beim fahren durchfallen oder umgekehrt.
Alles anzeigenbeides falsch
richtig ist 99 -2016
und 1999
du verwechselst MACHEN mit UMSCHREIBEN und Fahrerlaubnis mit dem Papier, bzw Plastikkart
die Jahreszahl 2013 ist nur fürs Plastik relevant, nicht für das was man fahren darf, ok, ein paar kleine Änderungen gabs da beim B auch, zGM Anhänger 3,5t, Dreiräder, aber darum gehts ja jetzt nicht
bis Ende 98 gabs die Zahlen, ab 99 gabs die Buchstaben,
Klasse 3 sind auch heute noch immer unbegrenzt gültig, auch wenn du 150 Jahr alt wirst und halb blind bist, nur müssen die alten Dokumente bis spätestens 2033 in die aktuelle Version getauscht werden, dazu ist nur ein neues Bild nötig
wer sein alten vor 1999 gemachten 3er FS schon irgendwann gegen Plastik getauscht hat, darf auch bis an sein Lebensende weiterhin alle C1 Fahrzeuge fahren die er auch mitm 3er fahren durfte, nur die Plastikkarte muß irgendwann bis 2033 und dann immer wieder mal erneuert werden, eben wegen dem Bild, aber ohne Arzt
wer sein C1/ C1E ab 1999 bis 2016 gemacht hat, der darf nur noch bis zum 50. Geburtstag fahren, dann braucht er ärztliche Untersuchung und alle 5 Jahre wieder, das gilt auch für alle alten 2er die auf CE umgeschrieben wurden egal wann gemacht, mit 50 wird er ungültig, auch wenns nicht drauf steht
wer nach 1999 C oder CE gemacht hat oder wer nach 2016 den C1/C1E gemacht hat, muß egal wie alt immer alle 5 Jahre verlängern lassen
nochmal in Kurzform
wer umgeschriebenen C1 aus Kl 3 hat der muß ihn nur wegen dem Bild umtauschen (Fristen siehe oben Tabelle von BBB12)
wer C1 erst nach 1999 gemacht hat, hat ihn bis zum 50. Geb, dann immer nur 5 Jahre mit Doc und Bild
wer 2013 C1 gemacht hat, hat ihn auch bis zum 50. geb, muß ihn aber wegen dem Bild eventuell schon eher erneuern, weil er nur auf 15 Jahre ausgestellt ist
wer C1 nach 2016 gemacht hat, muß alle 5 Jahre verlängern mit Doc und Bild
wer nur B vor 2013 hat, der gilt auch unbefristet, muß aber zu den Terminen der Tabelle ebenfalls wegen dem Bild getauscht werden
wer B erst nach 2013 gemacht hat, muß nach 15 Jahren erneuern
alles nachzulesen hier
Ich habe mal einen alten Beitrag von dir rausgekramt. Von März 2020.
Da schreibst du alles vollkommen richtig.
Jetzt behauptet du das Gegenteil.
Du drehst dich im Kreis mit deinen Aussagen.
Alles anzeigenman sieht du kapierst es nicht, aber unbelehrbaren ist es sinnlos was zu erklären
wenn Du mal ALLES LESEN und vor allem Verstehen würdest, dann würdest es vielleicht kapieren das es kaum mehr Leute gibt mit dem alten grauen 3er
das hier stimmt zwar
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 noch haben:
aber wer hat den noch?????
Warum so aggressiv?
In der Diskussion geht es um die Klasse 3. Und die ist nunmal, abgesehen vom CE79, unbegrenzt gültig. Siehe § 76 FeV.
Und den haben noch Leute bis Jahrgang 1980. Es wird also noch eine Weile gehen, bis der "ausstirbt".
Die unbegrenzte Gültigkeit besteht natürlich auch weiter, wenn die Klasse 3 in die neuen Klassen umgeschrieben wurde.
😜😂😂...wer's glaubt ! 👍
Ist mir eigentlich egal, was du glaubst.
Aktuell ist es so und der Gesetzgeber wird sich hüten, das zu ändern.
Du verwechselst Führerschein und Fahrerlaubnis.
Und am Besitzstand der alten Klasse 3, können auch neue Gesetze nichts ändern.
Dann haben sie aber immer noch den C1E, der für diese Personengruppe lebenslang gültig ist.
Mit 7,5 t zG solo und 12,0 t zG im Gespann geht doch auch einiges.
In welcher Region gibt es den BE heute noch zu diesem Preis?
1800 kg passt ja aber auch nicht zu Faktor 0,8. Dann wären es 1875 kg.
Aber aufpassen. Du hast trotzdem noch ein zulässiges Zuggesamtgewicht drin stehen.
Das wird oftmals nicht mit erhöht.
D.h. die tatsächliche Masse darf nicht über dieser Angabe sein.
Für die Anhängelast zählt immer die tatsächliche Masse des Anhängers, nicht die zG.
Da hat der TÜV auch nichts abzulehnen.
wahrscheinlich weißt du gar nicht wer das mit der EU-Verordnung geschrieben hat, da du ziemlich neu hier bist. Auch wenn du dich schon länger damit beschäftigt, hast du es aber leider noch nicht verstanden.
In der von dir zitierten EU-Verordnung geht es um die Gesamtmasse, nicht um die zulässige Gesamtmasse. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Die Begriffsbestimmung für die zulässige Gesamtmasse steht in der EU-Verordnung 1230/2012.
Und nur weil man irgendwo nEU ist, heißt das nicht, dass man keine Ahnung hat.
Eine 25-jährige Berufserfahrung kann auch weiter helfen
was ist an einer EU-Verordnung nicht zu verstehen?!?
Naja, man muss diese Verordnung schon im genauen Wortlaut lesen.
Ich beschäftige mich schon länger damit und mir wäre es andersrum auch lieber.
Spätestens bei einer Kontrolle im Ausland kommt das böse Erwachen.
Was ist an zulässiger Gesamtmasse nicht zu verstehen?
Da wird keine Stützlast abgezogen.
Der Anhänger darf abgekuppelt nicht mehr als die zulässige Gesamtmasse wiegen.
Alles anzeigenMANN JONAS DU KANNST DOCH LESEN
da steht AUF ANTRAG kann Inhabern der alten Klassen EIN NEUER Führerschein ausgestellt werden
ALT = Grau oder ROSA, NUR 3 ACHSEN
NEU = Plastik, soviele Achsen wie man will
jetzt hört endlich auf mit diesem Scheiss das man mitm 3er mehr als 3 Achsen fahren darf,
MAN DARF ES NICHT, erst wenn er auf PLASTIK umgeschrieben ist
Damit liegst du nachweislich falsch.
Werden hier Beiträge gelöscht, wenn man eine andere Meinung hat und diese auch belegen kann?
Die zulässige Gesamtmasse entscheidet.
Mit deinem Gespann sind maximal 90 km/h erlaubt.
Alles anzeigengeht der Unsinn hier schon wieder los????
einfach mal hier lesen, runterscrollen bis Wissenswertes
es sind riesen Unterschiede ob man den FS in Grau hatte und auf Plastik umschreiben lässt
oder ob man direkt den aus Plastik macht und ob er vor 2013 oder danach ausgestellt wurde,
wer im "richtigen" Alter ist. dem sein FS gilt auch 20 Jahre, wenn er dann erst 50 wird
Das stimmt. Meine Klasse 2 (CE) habe ich 1997 gemacht. Dennoch steht als Ablaufdatum der 50. Geburtstag unter Ziffer 12.
Die Klasse B1 wurde in Deutschland nicht eingeführt.
Den Führerschein würde ich tatsächlich überprüfen lassen.
Mit diesem Erteilungsdsdatum müssten die Klassen C1, C1E, C und CE auf 5 Jahre befristet sein.
Alles anzeigenIch glaube, du meinst schon die aktuelle Regelung...
Die Fahrschüler können jetzt schon auf einem Automatik Fahrzeug (egal ob Verbrenner oder Elektro) ihre Prüfung ablegen.
Wenn Sie in der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schalter gefahren sind, dann bekommen Sie die B197. Damit dürfen Sie auch Schalter fahren.
Möchte man dann eine Erweiterung auf BE machen und fahren in der Prüfung wieder Automatik, was leider die meisten BE Fahrschul-Fahrzeuge sind, dann bekommen Sie die BE 78. Heißt BE Gespann, ausschließlich Automatik.
Zudem sollte jeder Fahrschüler berücksichtigen, der B 197 macht, dass die 197 eine nationale Schlüsselzahl ist. Heißt ins Ausland, nur mit Automatik.
Selbstverständlich darf man mit B197 im Ausland auch Schalter fahren.
Wie du schon sagst, ist die Schlüsselzahl 197 eine nationale.
D.h. der Kontrolleur im Ausland kann damit nichts anfangen und sieht nur einen vollwertigen Klasse B.
Eigentlich sollte der Erste Hilfe Schein für Führerscheinangelegenheiten unbefristet gültig sein.
Ich habe 2013 Klasse A gemacht und musste keinen neuen Erste Hilfe Schein vorlegen und habe seit 2001 Klasse B. Allerdings 2017 für BE musste ich einen Kurs machen.
Das ist er auch. Es gab aber vor ein paar Jahren eine Änderung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten auf 9.
Wer also bei der Ersterteilung einen mit 8 UE hatte, muss bei einer Erweiterung einen neuen mit mindestens 9 UE einreichen.