Mit meiner letzten Woche vorgeladenen Filteranlage in die Niederlande gefahren.
950km, gibt eigentlich relativ gut und entspannt.
Bis auf die Kasseler Berge, da sind 2 Fragen aufgetaucht,
1. Nach welchem Sytem ist auf einer 3 springen Steigung das Überholen erlaubt?
Mal ist Überholverbot und die ganze Kolonne kriecht rechts mit 30 dahin, dann darf wieder überholt werden, 500m später wieder nicht?
2. Zeichen 277 LKW Überholverbot gilt für mich mit 7to HzgG, aber wie ist es bei
Geschwindigkeitsbeschränkung 274? + LKW 1010-51, da hab ich einmal Erläuterung Zuggewicht über 3500kg und einmal ohne gefunden?
Wenn mit Zuggesamtgewicht , dann bin ich einmal mit rund 72
beim 60er dabei.
Der Blitzanhänger rentiert sich sicher.
Und das nur wegen dem "guten" Zustand der Deutschen Brücken.
Werden eigentlich die auf so gut wie jeder Brücke mittlerweile Vorgeschrieben Abständen zwischen LKW auch irgendwie gemessen und geandet?