Beiträge von Seebser

    Zurück zum Thema Hobel ablegen,

    So gut wie alle die ich in den letzten Jahren in der Hand hatte, hatten vorne so einen federbelasteten Bügel, der den Kontakt der Messer mit einer geraden Unterlage verhindert.

    Solange das Ding funktioniert kannst die Maschine also ablegen, auch wenns a komisches Gefühl ist mit nachlaufenden Messern.

    Das bisserl leerer Anhänger ohne ernsthaften Anschlag irgendwo darf die AHK nie verbiegen.

    Welche Anhängelast hast du?

    Die 20cm Höhen Sprung und dann auf der Trommel weiter gerollt, welche Kräfte sollen da auftreten?

    Wenn du das Rad/Achstummel verlierst weil du an einem Hauseck hängen geblieben bist, ja dann kommt Kraft zusammen, aber so???

    -Anhänger beladen

    -mit dem Wagenheber das Profil ausbiegen

    -senkrechte Streben vom Ober- zum Untergurt einbauen/ einschweissen.

    -Korrosionsschutz

    Und dann zukünftig dafür sorgen, dass das Profil beim beladen entlastet ist durch unterstellen oder Rampen mit Stützen

    Oder wie schon oben vorgeschlagen, nach dem reparieren den Anhänger umtauschen.

    Vorne sind nur die unterern 2 Normal aufeinander gelegt, damit ich über die Bordwand komme, weil ich sonst zwischen den Stößen zu wenig Platz für die IBC habe.

    Der vordere Turm sind großteils in Ordnung, Hinten wirds eher Brennholz werden.

    Die Idtiotie is ja, das obwohl Brennholz gesucht wird die Entsorgung von Altholz kostenpflichtig ist.

    Also M+S sind einfach Winterreifen.


    Auszug aus diesem Dokument: https://www.oesterreich.gv.at/…fz/10/2/Seite.063100.html


    Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben.

    Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "ET", "ML" oder "MPT" trägt.




    M+S ist "Historisch", dazu musste der Reifen nur eine bessere winterliche Traktion haben als irgend Vergleichsreifen (den ich jetzt nicht gefunden habe).

    Daher gibt es relativ viele grobe Geländereifen etc. die auch mit M+S gekennzeichnet sind.

    Seit 2018 gilt es z.B. bei euch in Deutschland nicht mehr als Winterreifen.

    Ein weitere Vorteil der M+S Kennzeichnung ist, das diese eine geringer Höchtsgeschwindigkeit haben dürfen als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Da muss dann nur ein Aufkleber in Nähe des Tachos deutlich sichtbar angebracht werden. Das brauchts halt bei manchen AT Reifen.

    Gestern wieder leer von Niederlanden retour.


    Verbrauch hin, mit Ladung (Gesamtgewicht rund 4,5to, Foto weiter oben), 10,5l/100km

    Leer retour(Gesamtgewicht 3,6to) 8,5l/100km


    Richtgeschwindigkeit Tacho 92=>real rund 88/89km/h


    Bis Kassel warens sogar nur 8,3 aber da bin ich dann 30km kleinste Nebenstraßen gefahren, das ging so lange gut bis die nächste Abfahrt der A7? In der Nähere war, da sind wir dann in einer Kolone tw. Stop and go bis zur nächsten Auffahrt

    Die Halle ist ein ehemaliger Nachbar der vor einigen Jahren übernommen wurde.

    Innen sind schon die 1. 1500m2 saniert, da ist sie schon wieder schick. Außen machen sie vermutlich im Anschluss.

    Die Anderen Gebäude wirken schon eher gut gepflegt.

    Auch die aktuellen Fahrzeuge schaun gut aus.

    Dieser hier ist eher zum Hofhund degradiert worden, und muss vermutlich einiges über sich ergehen lassen.


    Ich weiß nicht wie sie früher ausgeliefert haben, aber laut Haustechniker liegt das Problem eher beim betriebsinternen Transport, da gehen doch einige Bigbags drauf.

    Und die Wagen 15m lange 1 Achser die sie für den Transport intern normal benutzen werden mit 8-10 Tonnen beladen.

    Klar passen die 10 to nicht auf den Drehschemelanhänger aber die Nutzlast ist sehr leicht erreicht.

    Die Schäden sind aber auch an einer der stärksten belasteten Stelle im Rahmen aufgetreten.

    Auf die Länge kommt doch etwas Verwindung zusammen und das ist der Übergang vom Drehschemelbereich in dem Gitterrohrrahmen.

    Klar, mit etwas Zuwendung wird der wieder ganz schick, aber da ist noch einiges zu tun.

    Rahmen schweißen, Bodenplatten und vermutlich auch die hölzerne Unterkonstruktion tauschen (Siebdruckplatten liegen auf Querhölzern auf)

    Und was am Foto nicht zu sehen ist, die Vorderachse hat beiderseits einen deutlichen Sturz, was ja a ned original ist.

    Und da müssen dann beide Achsen raus.....

    Wenn ich was passendes mit 5m gefunden hätte, würde ich ihn mir morgen gleich mit nach Hause nehmen.

    Ja bin ich, das mit 60 wegen der Brücke ist das eine.

    Ob es wirklich zielführend ist die große Anzahl an LKW auf eine Spur zu zwingen weiß ich nicht.

    Du kannst kaum den Abstand einhalten, dann, sobald du das machst kommt der, der 5m hinter dir gefahren ist, überholt und ordnet sich 5m vor dir ein.

    Es kommt auch dauernd zum "Ziehharmoika-Effekt" da der Verkehr für eine Spur zu viel ist.

    Aber egal, is wies is.

    Danke für die Einladung.

    Kasten Wagen N1 3500kg und Anhänger 3500kg.


    Das mit dem Überholen war mehr eine rethorische Frage. Mir ist schon klar wenn Verboten und wann nicht.

    Nur das System nachdem verordnet wird ist mal so mal so.

    Das bei viel Auf/Abfahrten Überholverbot ist, ist ja noch zu verstehen.

    Aber das mitten in den Kasseler Bergen mal ja,dan nein, dann mitten i der Steigung wieder ja.

    Und das bei gut ausgebauten 3 Spuren, das steigert halt in meinen Augen nicht unbedingt die Flüssigkeit des Verkehrs.

    Wann am Anfang der Steigung wegen Überholverbot alle auf 30km/h (vom langsamsten) abgebremst werden und dann sobald erlaubt Mühsam wieder auf der mittleren Spur beschleunigen im dann 1km später wieder auf die rechte langsame Spur zu müssen.

    Mit meiner letzten Woche vorgeladenen Filteranlage in die Niederlande gefahren.

    950km, gibt eigentlich relativ gut und entspannt.

    Bis auf die Kasseler Berge, da sind 2 Fragen aufgetaucht,

    1. Nach welchem Sytem ist auf einer 3 springen Steigung das Überholen erlaubt?

    Mal ist Überholverbot und die ganze Kolonne kriecht rechts mit 30 dahin, dann darf wieder überholt werden, 500m später wieder nicht?


    2. Zeichen 277 LKW Überholverbot gilt für mich mit 7to HzgG, aber wie ist es bei

    Geschwindigkeitsbeschränkung 274? + LKW 1010-51, da hab ich einmal Erläuterung Zuggewicht über 3500kg und einmal ohne gefunden?

    Wenn mit Zuggesamtgewicht , dann bin ich einmal mit rund 72 :( beim 60er dabei.

    Der Blitzanhänger rentiert sich sicher.


    Und das nur wegen dem "guten" Zustand der Deutschen Brücken.



    Werden eigentlich die auf so gut wie jeder Brücke mittlerweile Vorgeschrieben Abständen zwischen LKW auch irgendwie gemessen und geandet?