Hallo Hendrik
dein Name kommt mir bekant vor, ausm O-R-F, stimmts
![]()
Dann ist er Baggerfahrer...
Der war gut Mani ![]()
Von mir auch Ein "Hallo im Forum"
Gruß Mario
Hallo Hendrik
dein Name kommt mir bekant vor, ausm O-R-F, stimmts
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Dann ist er Baggerfahrer...
Der war gut Mani ![]()
Von mir auch Ein "Hallo im Forum"
Gruß Mario
Ich Stimme zu! ![]()
Miss doch mal deine Lichtleiste genau aus bitte....![]()
dann wäre die Lichteiste ausgefüllt!!
Hallo
Ein bekannter von mit hat Den hier seit2 Jahren...
Er ist ganz zufrieden damit!
Schaut optisch auch wirklich gut aus !
Gruß Mario
Die sind sich mein Favorit...
Und Jens hat diese auch verbaut![]()
Der TÜV ja !
Und da gibt's doppelseitiges Klebeband...
![]()
Ich hätte sie an die Kotflügel gemacht...![]()
Sollen froh sein das welche dran sind...![]()
nö keine so gute Idee ![]()
Dann lieber Lappen...
ich würde sie seitlich hinmachen, über die Umrissleuchten
Ich würde auch dazu tendieren ![]()
Den Gummi würde ich ganz ehrlich auch weglassen....
Über den Umrissleuchten passt es ganz gut auch von der Breite her![]()
Moin
Das finde ich auch sehr gut, denn da siehst Du dann auch Dinge die Dir gut oder weniger gut gefallen !
Du hast eben den direkten Vergleich!
Gruß Mario
Hallo Horst
Herzlich Willkommen bei uns im Forum!
Ich Schließe mich all meinen Vorrednern an! ![]()
Gruß Mario
Denke ich fast auch! Der meint den Holzrahmen der nach hinten noch breiter wird...
Runter von Holzgestell und mit Stalker laden, dann glaub ich passt es..
Aber dafür kann man dann eine alte Decke oder sowas vorm Schließen reinlegen.
Würd ich abraten denn die saugt sich voll und dann haste wieder Feuchte drinn ![]()
ich glaube das des Ding eh keine 3,50 hat, das passt auf den Bildern nicht zur Höhe
Das ist auch nicht 3.30 breit!
Der meint bestimmt damit unten den Holzrahmen![]()
Sieht komisch aus ja...
Und die Sondergenehmigungen kosten richtig ...
Kumpel hat Landwirtschaft und braucht diese für seinen Häcksler da er mit der Bereitung 3,30 hat!
Dies aber dann für jeden Landkreis in den er unterwegs ist extra!
Aber Landwirtschaft darf auch nur 3 Meter mit der Ladung ![]()
Sprich max Transportbreite
§ 32 StVZO
Bei Schleppern und Anhängern beträgt die höchstzulässige Breite 2,55 m - einschließlich schräggestellter Seitenwände (ohne Ladung). Die Transportbreite von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, von gezogenen (am Schlepper angehängten) Arbeitsmaschinen und von Anbaugeräten am Schlepper und auch am Anhänger, darf bei Straßenfahrten 3,0 m nicht übersteigen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO, Merkblatt für Anbaugeräte).
Jetzt aber ... link eingefügt
Hey Mani des wär a Job für Dich und Dein Gespann ...
Wäre bestimmt ein cooles Bild ![]()