Beiträge von Petrus 01

    Verstehe ich das richtig: Achse und Zugdeichsel werden getüvt als irgendwas, der Rest läuft als „Wechsel“Aufbau?

    Dann benötigst du fixe Kotflügel und eine Beleuchtung-Kennzeichen-Einheit, die sich an die Ladung adaptiert.


    Richtig verstanden?


    Da frage ich mich: Gibt es keinen anderen Prüfer im Umfeld?

    :kratz: Vor Hunderten von Jahren baute die Fa. Westfalia Anhänger, an diesem waren heckseits [immer] Kugelköpfe verbaut. Dieser Kugelkopf diente dem internen Transport mehrerer Anhänger on Block. Die verbaute Kugel wurde bei Auslieferung (anfangs) nicht demontiert.

    Diese Kugel durfte aber vom Otto Normalo nicht genutzt werden.

    :foto:Guggst du hier: https://www.brezelfenstervereinigung.de/index.php/mitglieder-bfv/geschichten-und-geschichtliches/item/220-pkw-mit-zwei-anhaengern-war-das-mal-erlaubt -

    in der Mitte ist ein Bild der Karawane zu sehen - runterscrollen lohnt ;)

    Vermutlich ein Silver-Wohnwagen (Geschätzt 290er oder 310er). Dort ist die Kugel (teilweise) in Serie um den Fahrradträger im Bedarfsfall aufnehmen zu können.

    Hier steckt der Alligator drin: https://www.alligator-ventilfabrik.de


    Meines Wissens gibt es keine (PKW/Anhänger/Transporter-)Gummiventile, die dauerhaft Drücke über 4,5bar aushalten. Nein keine Gesetzesgrundlage - nur Ergebnis einer längeren Netzrecherche vor einigen Jahren :bitteschoen:

    Mario: Wenn es dann ein oder zwei Rampen ausm Outlet werden, können wir uns ja mal kurzschließen. Vielleicht gibt's ja Rabatt für Gewerbetreibende (ich) und oder Mengenrabatt - ich würde nämlich auch ggfs ein Rampenpaar bei denen kaufen. Ich wohne keine 100km weg von denen und könnte die Rampen dann ggfs. auch vor Ort abholen. Für den Weitertransport findet sich dann sicher auch ein Weg hier übers Forum.

    Falls mal bedarf besteht :kapitulier:


    Ich könnte diese Teilstrecken anbieten

    A7-A6-A70-A9

    BC ULM Feuchtwangen WÜ BA LIF KC -

    bedarfsweise auch BC UL NÜ HO


    Natürlich auch zurück :weglach:

    Früher wurde das auch sportlicher gesehen - da machte Jeder Platz. Ok, fast Jeder. Notfalls kurzes Lichtsignal. Wirkte. Wurde akzeptiert. Und reagiert. Zur Freude des Überholenden. Es war eine HELLA Freude.


    Heute hast du Glück, wenn so ein Doofmann mit Blinker 20 Meter vor dir ausschert. Und den Überholvorgang willentlich verkürzt.

    Ich erinnere mich noch gut daran, als ich im Windschatten eines 300er Sternenkreutzers mit 190 über die Bahn zog.... und der Typ das Gaspedal zurücknahm, wenn ich aus dem Windschatten rauskam, damit ich mich wieder ranheften konnte... mehrfach...

    Ach ja, die gute alte Zeit...

    Früher - im letzten Jahrtausend - also zu Bilux-Zeiten - gab es eine Wechselschaltung. Fernlicht ein, Abblendlicht aus. Da die Nebler am Abblendlicht gekoppelt waren, gingen die halt mit aus, wenn auf Fernlicht geschaltet wurde.

    Dann kam ein kluger Kopf und dachte sich, wenn Fernscheinwerfer eingeschaltet sind und es wird keiner geblendet, dann wird auch keiner geblendet, wenn die Nebler und das Abblendlicht mitleuchten.

    Und siehe da - ein Relais gespart.


    :fluester:Ach so - für mich macht es Sinn - ich bin oft mit aktivierten Neblern unterwegs - verbessert sich Sicht auf die Einflugschneise nächtlicher Wandertiere

    Mal zum Verständnis:

    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Nebelscheinwerfern können diese in Verbindung mit Standlicht brennen. Oder in Verbindung mit Abblendlicht, Auch bei Nutzung von Fernlicht.

    Bei einem Fahrzeug mit Doppelscheinwerfersystem (Abblend- und Fernlicht optisch getrennt), leuchten im Maximalfall 6 Scheinwerfer (4x Serie + 2x Zusatzfernscheinwerfer) - wenn Nebelscheinwerfer vorhanden sind, leuchten maximal 8 Scheinwerfer.


    Wobei zu berücksichtigen ist, daß Nebelscheinwerfer max. 400mm von der äußeren Fahrzeugkante entfernt verbaut werden dürfen, wenn diese nur mit Standlicht betrieben werden können!


    Guggst du § 50 + 52 StVZO


    Es dürften also max. 8 Scheinwerfer leuchten. Zeitgleich :kapitulier:

    Ganz einfach

    Soweit sollte man es nicht kommen lassen und einfach die HU zum gegebenen Monat durchführen, fertig

    Und dann kommt so ein schrecklich vergesslicher Typ, der zwar anhängen kann aber seltenst das Kennzeichen checkt :/


    Das Ergebnis in Kürze:

    Variante 1:

    Normale Gebühr zahlen und es gibt keinen Bonus in Sachen Überziehung

    Gewählte Variante 2:

    Beim TÜV jedem Monat nachzahlen (je 1/24 der TÜV-Gebühr) und ab Überprüfung zwei Jahre legitimes Fahren :thumbup:

    Das Problem ist doch simpel, rein rechtlich darf ich nur 4x fernscheinwerfer haben, so wären es aber 6 Stück ;)


    Ach ja - die Geschichte mit den Scheinwerfern....


    erinnert sich noch einer an den Ford Capri II - der durfte mit 8 Scheinwerfern rumfahr'n :love:8) und benötigte keinerlei Blenden ;)

    Ich habe Arbeitskollegen die immer am 1. des folgenden Monats hin fahren ;)

    Rechne das mal auf 20 Jahre :weg:

    Da holt man schon fast ein Jahr raus...

    Richtig gemacht zwei Jahre ...

    Im Fälligkeitsmonat einen Termin bei TÜV und Co. für den übernächsten Monat gefixt - schon biste aus dem Schneider ;)


    Upps - Fehler berichtigt

    Kommt auf den Prüfer an - ich hatte an meinen Motorrädern i.d.R. 5-6 Scheinwerfer - klar - minimal über der gesetzlichen Norm - aber nie abgeklebt.


    Logo, dem Prüfer erklärt, daß die Abklebung gerade abgefallen ist (natürlich mit einem schelmischen Lächeln im Gesicht) - hat immer geklappt.


    Insofern - wie alles im Leben, Auslegungssache ;)

    wayko Wünsch dir ein glückliches Händchen beim Kauf ;)