soweit ich weiss können KZK nur an zwei Orten beantragt werden.... zum einen beim zuständigen Landkreis für den Wohnsitz des Antragstellers und zum anderen beim Landkreis des Standortes des Fahrzeugs... im letzteren Fall wird dann allerdings auf eine gültige HU bestanden.... war bei uns letztes Jahr so als wir den e34 aus Bautzen geholt haben...
Ausnahmen gibt's natürlich immer sind aber nicht die Regel.... zB aus dem Nachbarkreis zur prüfstelle oder.so... kommt auf den Sachbearbeiter an....
Korrigiert mich bitte....