wollte grade so wiedergeben.... TÜV darf bei mehr als erheblichen Mängeln stilllegen.... Polizei darf bei Verdacht auf solche Mängel stilllegen.... danach geht's zum Sachverständigen....
Ich kenne es derart dass der Prüfer das Auto stilllegt und dem Anwärter auf die neue Plakette nahe legt das Fahrzeug abzuholen.... und gleichzeitig geht ne Meldung an die örtliche Polizei dass das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen werden darf....