Beiträge von AltesEisen

    Finanzielle Ansprüche verjähren in Deutschland nach 3 Jahren!

    Bist also nur 10 Jahre zu spät.

    Es sei denn du hast sie in der Frist angemahnt und eingefordert!

    Das ist das, was ich oben meinte.

    Ich habe sachlich mein Verständnis von dem Gesetzestext dar gelegt und es fällt nichts besseres ein, als die Leute auf die Schippe zu nehmen.

    Wenig hilfreicher Beitrag zur Diskussion!

    Hab nicht mehr alles im Kopf was hier steht, aber wenn ich mich recht erinnere hat erst jetzt, da sich der Verkäufer nicht einsichtig zeigt, einen Anwalt eingeschaltet.

    Hat er irgendwo geschrieben, wie lange er es schon reklamiert hat oder wann zu erst?

    Solch ein hin und her frisst auch immer Zeit.

    Besonders wenn sich die Gegenseite mit den Antworten Zeit lässt oder gar nicht antwortet!

    Ich bin hier jetzt auch raus.

    Ziehe mich aus der Schusslinie, da hier keine ruhige Diskussion mehr geführt wird, sondern nur nach nach meinem Empfinden auf einander rum gehackt wird.

    Das verstehe ich anders.

    Wenn Extras verbaut, dann zählen sie auch um Leergewicht.

    Sagt die Formulierung aus: "des betriebsfertigen Fahrzeugs"

    Ja, Grundausstattung ist auch betriebsfertig, ich weiß.

    Aber daher steht ja häufig im Freitext: kann bis zu XXXX betragen.

    dann wiederum frage ich mich warum er da solange gewartet hat, das hätte er ja schon machen können als er gemerkt hat das der Anhänger schwerer ist

    Weil in Deutschland keine Notwendigkeit bestand.

    Erst nachdem der spanische Prüfer ihn darauf aufmerksam gemacht hat, ist es aufgefallen.
    Wenn er noch in D geblieben währe, würde es keinen jucken.

    Daher erst jetzt die Reklamation!

    Würde ja bedeuten, dass ich mit jedem Anhänger den ich neu kaufe zuerst mal auf eine öffentliche Waage fahre um das Leergewicht zu kontrollieren.

    Das kann aber nicht im Sinne des Käuferschutzes sein.

    Und wenn das eine Einzelanfertigung ist und der TÜV das so eingetragen hat muss ich doch davon ausgehen können, dass das korrekt ist.

    Sicher ist der Kauf schon zwei Jahre her, aber bis dahin gab es keinen Grund den Anhänger nach zu wiegen!

    Faktisch ist die Betriebserlaubnis erloschen, da der Anhänger nicht den Papieren entspricht!

    Kannst die alten Räder ja den Durchmesser messen und dann kann man den Durchmesser der 145er errechnen.

    10" sund ca. 250mm + 116mm dann sind wir bei ca. 370mm.

    Radius ist 185mm.

    Also musst du von Mitte Narbe an der Achse 190 + Feder Weg haben.

    Oder einfach den Prüfer deines geringsten Misstrauens fragen!

    Ich denke er spielt auf meinen Kommentar an.

    Aber wer die einfachste Mathematik nicht beherrscht, der sollte zum TÜV fahren mit dem Anhänger und fragen, welche Reifen er drauf machen darf.

    Wo bei ich in dem Kommentar auch einen Rechenfehler drin habe.

    Korrekt ist 250mm + 2x116mm, weil die Höhe des Reifen ja beim Ø zwei mal zur Geltung kommt.

    Dann sind wir bei Ø 482mm, r= 241mm.

    Das heißt die 145/80 10 passen auf jeden Fall in den Kotflügel.

    Ob du die Fahren darfst, kann ich dir nicht beantworten!

    Bei der Variante könnt ihr auch gleich die Bremsenberechnung mit den vorhandenen, gewünschten Rädern machen lassen.

    Die braucht ihr ja sowieso

    Moin,

    es ist doch immer wieder schön zu lesen, wie auf dem Thread Ersteller rumgehackt wird.

    Grob zusammen gefasst wird im gesagt:

    Stell dich nicht so an.

    Ich bringe mal einen hinkenden Vergleich.

    Ihr bestellt ein Auto mit Klimaanlage und euch wird eins ohne hingestellt.

    Würdet ihr das hin nehmen?

    Und genau das ist hier der Fall.

    Ich gehe immer noch von der Unschuldsvermutung aus und dem nach muss er hier nicht beweisen, dass er Nachweisen kann, dass er den so bestellt hat.

    Der Anhänger muss keine Bracken oder Bordwände haben, wenn das Planengestell direkt auf der Ladefläche oder an dem Gestell befestigt (verschraubt) ist.

    Dann geht die Plane bis zum Rahmen und wird da geschlossen.

    Demnach ist er nicht als offener Kasten verwendbar, sondern nur als Plattform wenn man das Gestell abbaut.

    Wenn ich einen Anhänger in Auftrag gebe, der mit Plane eine Zuladung von 1400Kg hat und max. 2000 Kg wiegen soll, dann will ich den auch so haben.

    Bei uns bekommt man Gewichtsänderungen nur mit Wiegekarte von einer öffentlichen Waage eingetragen.

    Auch bei Eigenbauten.

    Diese müsste dem TÜV dann ja auch vorliegen, wenn das Gewicht vom Hersteller dem Gutachter mitgeteilt worden ist.

    Wenn das nicht der Fall ist, hat der TÜV mist gebaut.

    Jetzt mal unabhängig von seiner Situation in Spanien und das er ihn dort nicht nutzen kann, und dass ihr das alle so lapidar hin nehmt, dass eure Anhänger wahrscheinlich alle mehr wiegen als in den Papieren steht, scheint für euch eine Überladung auch ein Kavaliersdelikt zu sein.

    Ich bin auch auf den Ausgang gespannt und drücke Aro die Daumen.

    Ich lasse mich auch nicht gerne bescheißen!

    Kannst die alten Räder ja den Durchmesser messen und dann kann man den Durchmesser der 145er errechnen.

    10" sund ca. 250mm + 116mm dann sind wir bei ca. 370mm.

    Radius ist 185mm.

    Also musst du von Mitte Narbe an der Achse 190 + Feder Weg haben.

    Oder einfach den Prüfer deines geringsten Misstrauens fragen!

    Moin,


    ja, das passt führerscheinseitig, solange der Anhänger nur eine Achse bzw. eine Tandemachse hat. Bei letzterer dürfen die Achsen nur einen Abstand von 1m haben, wenn ich mich nicht irre? Sollte aber Standard sein, ich wollte es nur in den Raum werfen (und mich ggf. korrigieren lassen).


    Viele Grüße
    Frank

    Wenn sie ihn umschreiben lässt, was ja sowieso demnächst muss, bekommt sie auch BE eingetragen und darf Drehschemel fahren! ;)

    Zur Anhängerwahl kann ich nicht beitragen, da ich immer gebrauchte Kaufe und mich der Art auf dem Markt nicht auskenne! ;)

    Beim Anhänger spielt der Querschnitt (80) nicht so die Rolle, solange er in den Kotflügel passt. Damit wird die Höhe des Reifens in % zur Breite der Lauffläche angegeben.

    Hier also 116mm.

    Die Tragzahl (68) ist wichtig.

    Die muss min. erfüllt sein, darf auch größer sein!

    Moin,

    meines Wissens nach darf ich die 100 auch nur auf der Autobahn fahren.

    Also lohnt es sich in meinen Augen nur, wenn ich viel Autobahn fahre.

    Da ich meinen Anhänger nicht mal zu 1/3 auf der Autobahn nutze habe ich die Investition für überflüssig erachtet.

    Manchmal wäre es für mich bei Autotrailern interessant.

    Aber auch nur, wenn sie leer sind, also auf dem Hinweg.

    Beladen fahre ich damit auch keine 100 mehr!

    Schön mit den LKW mit Tempomat bei 90 mit schwimmen.

    Mir reicht das! 8)

    Ich hatte Teilkasko, ich hatte Totalschaden, ich hatte Rechtsschutz Fälle, ich hatte Wasserschaden am Haus und, und, und!

    Und immer nur einen Ansprechpartner, meine Makler!

    Der kümmert sich um den Kram.

    Das hatte ich vorher abgeklärt.

    Wenn der nur Vermittelt hätte und ich mich anschließend um alles selber kümmern müsste, hätte ich das nicht gemacht!

    Die Leistungen waren dabei nahezu identisch. Dafür erspare ich mir gerne das Gerenne und habe im Schadensfall einen adäquaten Ansprechpartner, mit dem man reden kann und der auch Schäden im Graubereich seriös und unkompliziert abwickelt.

    Wenn man den hat!

    Wir sind vom Münsterland an die Küste gezogen, na fast, damit hat auch der Ansprechpartner gewechselt, da der Alte auch aufgehört hat.

    Ab da ging es Bergab.

    Einen Mitsubishi als Volvo versichert, nur weil die HSE das in seinem Computer so sagt und ähnliche Dinge.

    Und mich immer mit den Affen in Münster rumschlagen hatte ich auch keine Lust.

    Habe auch mal alles von einem freien Makler überprüfen lassen und habe mit allen Versicherung en 500€ im Jahr gespart.

    Trotzdem nur einen Ansprechpartner obwohl alles wo anders versichert ist! 8)

    die Wattzahl der Birnchen ist egal, sollte nur gleich sein, aber ich vermute halt das bei dir auf der einen Seite drei Birnchen drauf hängen und auf der andern nur eins, ob die Rücklichter nun 5 oder 10W haben ist egal


    so lang du kein Rückfahrlicht oder Dauerplus brauchst ist der "dämliche" 7 pol die bessere Wahl


    und ansonsten einfach tauschen, Belegung von 1 bis 7 ist die gleiche

    Moin,

    aber lästig bei 13 poliger Dose. ;)

    Hab meinen auch umgerüstet, weil alle unsere Autos ne 13ner Dose haben und ich das Gefummel mit den Adaptern leid war!

    Also zwischen den hier verlinkten Koch (ungebremst) und dem Anssems ( gebremst) liegen 100€ und 300 kg mehr Nutzlast!

    Da muss man doch nicht mehr überlegen!? :rolleyes: