Alles anzeigenAus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass Rückfahrscheinwerfer viel besser sind, als gar keine zu haben.
Eine (kurze) Zeit lang habe ich mir dann mal bei meinem ersten Autotransportanhänger damit notgeholfen, dass ich nachts den Warnblinker anhatte und dauernd minimal auf der Bremse stand, damit ich überhaupt was nach hinten sehe...
Da das wirklich bescheiden war, kam dann die Nachrüstung eines LED Arbeitsscheinwerfers mit Schalter vorne.
DAS war dann genial.
Das Zwischending ist ein Anhänger mit Rückfahrleuchten, das taugt des nachts als "ist gerade noch ok", man spart sich halt das Aussteigen und Schalter knipsen.
Aber wenns wirklich hell werden soll, weil man etwas sehen will/muss, dann hilft nur ein Arbeitsscheinwerfer.
Die müssen rein rechtlich aber eben immer separat zu schalten sein und dürfen nicht als Rückfahrleuchte benutzt werden.Mein Prüfer hat da bei der HU echt genau geschaut wie ich das geschaltet habe und das die Arbeitsleuchte wirklich nur per Schalter angeht.
Da muss Ich leider Oberlehrer spielen
Man darf sich schon LED Scheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer anbauen.
Allerdings müssen diese dafür eine Freigabe haben. Sprich, als Rückfahrscheinwerfer zugelassen sein. Damit fallen natürlich die ganzen billigen China Dinger raus.
Dazu sei noch gesagt das diese dann nur am Fahrzeug heck montiert sein dürfen. Seitlich sind es weiterhin arbeitsscheinwerfer und müssen einen Schalter haben.