das ist falsch, wenn die Arbeitsscheinwerfer zum arbeiten gebraucht werden, deshalb heißen sie ja Arbeitsscheinwerfer dann darf man die auch bei der Arbeit benutzen, einfaches Beispiel, Müllwagen, Autobahnmeisterei usw
Diese Ausnahme hab ich bewusst weggelassen, da sie zur Diskussion nicht beiträgt.
Wenn wir schon damit anfangen, muss erwähnt werden das falls die Arbeitsscheinwerfer im Bereich der StVO genutzt werden müssen, sie keine anderen Verkehrsteilnehmer blenden dürfen.
Bei uns auf arbeit werden ALLE LKW mit Rangierleuchten ausgeliefert. Diese sind in der Seitenverkleidung des LKW angebracht und über einen extra Schalter gesteuert. Selbstverständlich funktionieren die auch mit Motor an.
Unsere Fahrzeuge werden alle per Einzelabnahme zugelassen, das bedeutet das der TÜV das so also auch zulässt.
Die Rangierleuchten haben bei uns kein e prüfzeichen.