Das Ganze hat auch ein verkehrspolitische „Dimension“, weil so die Möglichkeit besteht, z.B. in Innenstädten mit Gründerzeit-Gebäuden (meist ohne gesonderten Zugang und mit Treppen im Eingangsbereich), in denen das Abstellen von E-Bikes, Lastenrädern usw. geradezu unmöglich ist, Pkw-Parkflächen in geschützte Zweirad-Abstellflächen „umzuwidmen“.
Sollte diese Umwidmung nicht gelingen, bleibt der „Koffer“ auf dem Anhänger und wird dann eben auf einer Pkw-Parkfläche abgestellt und ist dann eine mobile „Zweirad-Garage“ und muss dann eben alle 14 Tage umgesetzt werden (StVO).
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Bernhard
Das klingt für mich irgendwie absurd. Ich versteh den Aufwand nicht.
Für Fahrräder ist kein Platz, aber für einen "Kofferanhänger", bzw. dessen Ladung
Oder man macht sich die Arbeit und stellt die Konstruktion 14tägig um.
Zuviel Input !!