Die Geschichte hab ich doch woanders schon gelesen !?
Eigentlich hast du ein Umtauschrecht.
Das Ganze basiert auf dem ProdHaftG, BGB1.I S 2198.
Bezieht sich auf den Hersteller und nicht auf den Inverkehrbringen (GH) .
Dieser wiederum ist dir gegenüber verpflichtet und muß sich selbst mit dem Hersteller einigen. D.h. das Seil einschicken und Umtausch fordern.
In der Zeit steht dein Anhänger...
Die meisten Händler sind eigentlich kulant (Grund: Kundenbindung)
Alles in allem gibt es in dem Bereich viel Wischiwaschi.
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei !