Also..., insgesamt ist das etwas vielschichtig. Keine Ahnung ob du ein Auto, im öffentlichen Verkehrsraum, abschleppen lassen kannst, bzw. ob es ein Abschlepper überhaupt für dich macht. Die Polizei macht es jedenfalls nicht ! Wenn überhaupt, dann das Ordnungsamt.
Anders ist es, wenn der Querulant auf deinem eigenen Grundstück steht. Dann kannst du den problemlos abschleppen lassen, auf deine Kosten.
Die Rechnung kannst du auch selbst stellen und sie kann auch höher sein, wie die eigentlichen Abschleppkosten. Diese wären nur Teil deiner Rechnung.
Du solltest alles (!) dokumentieren mit Bildern und Uhrzeiten.
Das Fahrzeug sollte möglichst auf einem abgeschlossenen und sicheren Platz abgestellt werden.
Dann kannst du es erst nach Zahlung wieder raus geben (was allerdings Nötigung ist, aber (bei Rabatt ) zu 70% funktioniert.
Wichtig ist natürlich, an der Einfahrt, ein Schild mit dem Abschlepphinweis und einer Tel-Nr. für den suchenden Fahrer. (eigentlich nicht, da das schon in der StVO geregelt ist) . Diese gilt aber nicht auf dem Privatgrundstück. Kommt also drauf an, wo das Schild hängt.
Außerdem muß du Ordnungsamt und Polizei informieren, denn irgendwo wird der Besitzer anrufen, wenn er sein Auto sucht und den Hinweis auf dem Schild nicht gelesen hat.
Kann sein, daß ich noch was vergessen habe. Dann frag weiter.
PS: die Abschleppkosten sollten die 250€ nicht überschreiten, dann geht's gerichtlich schon mal einfacher durch, als wenn da schon 390€ steht.