Und sonst ... muss das Zugfahrzeug für die 100ér-Regelung in Verbindung mit dem 2500Kg-Anhänger
mit "Antischlingereinrichtung" mind. 2084 Kg Leergewicht haben, ohne "Antischlinger" mind. 2273 Kg
Wenn der Bus "Anhänger-ESP" hat, reicht auch das für den Faktor 1,2
Sollte aber im Fahrzeugschein, wenn man Probleme vermeiden möchte.
Übrigens: Vor einiger Zeit habe ich Post bekomme: Mir wurde unterstellt, dass ich 20 km/h zu schnell gefahren wäre. Also bei erlaubten 80 soll ich 100 km/h gefahren sein. Natürlich stand nicht dabei, ob für "alle" 80 erlaubt war oder nur für mich mit Anhänger. Glücklicherweise konnte ich mich noch an den Blitz erinnern...
Also zurück geschrieben, dass mein Anhänger 100er Zulassung hat. Daraufhin wurde ein Foto vom Fahrzeugschein mit entsprechender Bemerkung erwünscht. Habe denen dann ein Foto vom Anhänger-Schein geschickt. Damit war für die Stelle alles in Ordnung...
Fand ich etwas komisch, da
1. im Schein das Mindestleergewicht des Zugfahrzeug steht -> das Zugfahrzeug hat die aber nicht interessiert
2. hätte ich ein Bild von "jedem" Fahrzeugschein eines Anhänger mit 100er Zulassung schicken können 